STA-Regel: Normierte Begriffe zur Beschreibung des Inhalts - erweiterte Liste gemäß RDA DACH - zulässige Werte: Faksimile:11 | RDA-Vorgabewert (Q10741)

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Version vom 10. März 2025, 09:18 Uhr von Toepler (Diskussion | Beiträge) (‎Aussage geändert: Property:P7: <em>Verwendungshinweis:</em><br>Handelt es sich beim Inhalt des Faksimiles um Quellenmaterial zu einem Sachverhalt, wird in der Sacherschließung zusätzlich die Formangabe <a href="Q2766" class="ref">"Quelle"</a> verwendet.)
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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Normierte Begriffe zur Beschreibung des Inhalts - erweiterte Liste gemäß RDA DACH - zulässige Werte: Faksimile:11 | RDA-Vorgabewert
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    Aussagen

    <em>Verwendungshinweis:</em><br>Handelt es sich beim Inhalt des Faksimiles um Quellenmaterial zu einem Sachverhalt, wird in der Sacherschließung zusätzlich die Formangabe <a href="Q2766" class="ref">"Quelle"</a> verwendet.
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