STA-Regel: Ländercode-Leitfaden: Geografika - Naturräumliche Einheiten (Q13846)
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: Ländercode-Leitfaden: Geografika - Naturräumliche Einheiten
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Aussagen
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Natürliche geografische Einheiten umfassen Kontinente, Gebirge, Berge, Meere und Ähnliches.
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Ein Geografikum, das zu mehr als drei Staaten gehört, erhält anstelle der Staatencodes den Ländercode für die nächst höhere geografische Einheit (Erdteil, Ozean).
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Geografika, die mehreren Erdteilen beziehungsweise Ozeanen zuzuordnen sind, erhalten die Ländercodes der betroffenen Erdteile beziehungsweise Ozeane.
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Ozeane, Teile von Ozeanen, Nebenmeere (Randmeere und interkontinentale Mittelmeere), Meeresstraßen usw. erhalten den Ländercode des betreffenden Ozeanes.
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Geografika mit Namen von geografischen Teileinheiten mit Himmelsrichtung erhalten die Ländercodes der betroffenen Teileinheit.
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Regionen und Gebiete
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Geografika, für die mehr als drei Erdteil-Ländercodes (einschließlich der Ozean-Ländercodes) vergeben werden müssten, erhalten den Ländercode „XQ“ (Gesamte Welt, Übrige Welt). Diesen Ländercode erhalten auch Geografika, die weder einem noch mehreren Erdteilen eindeutig zuordenbar sind.
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Bei der Vergabe von Ländercodes für Geografika mit dem Zusatz Region ist die gesamte (landes)politische Zugehörigkeit zu beachten.
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