STA-Regel: Allgemeines: Groß- und Kleinschreibung - Finnisch (Q11504)
Version vom 25. Juni 2024, 14:00 Uhr von Mathias Manecke (Diskussion | Beiträge) (Aussage erstellt: Property:P7: Bei Namen von Organisationen, Firmen und Vereinigungen folgen Sie der Groß- und Kleinschreibung des bekanntesten Namens., #quickstatements; #temporary_batch_1719323997652)
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: Allgemeines: Groß- und Kleinschreibung - Finnisch
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Keine Beschreibung vorhanden
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Aussagen
Namen von Völkern usw.
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Schreiben Sie den Namen einer Volksgruppe oder einer Nationalität nicht groß.
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Schreiben Sie den Namen einer Sprache nicht groß.
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Namen von Körperschaften
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Schreiben Sie den Namen einer legislativen oder judikativen Körperschaft, eines Verwaltungsbezirks, eines Büros, eines Amts, einer religiösen Vereinigung, eines religiösen Ordens und einer lokalen Regierung nicht groß.
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In den meisten Fällen schreiben Sie den Namen einer Institution, eines Rates oder eines Ausschusses und den Namen einer Abteilung oder eines Bereichs eines Unternehmens nicht groß.
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Ausnahmen siehe die Richtlinien des Institute for the Languages of Finland.
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Bei Namen von Organisationen, Firmen und Vereinigungen folgen Sie der Groß- und Kleinschreibung des bekanntesten Namens.
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