STA-Regel: Sonstige unterscheidende Eigenschaft eines Werks | RDA-Eigenschaft - Bildressourcen (Q10160)

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Version vom 13. Juni 2024, 05:46 Uhr von Toepler (Diskussion | Beiträge) (‎Aussage geändert: Property:P7: Wenn der Sucheinstieg, der eine bildliche Darstellung repräsentiert, derselbe ist wie ein Sucheinstieg, der ein anderes Werk repräsentiert, fügen Sie alternativ zu <a href="RDA-E-W025">Datum eines Werks</a> oder <a href="RDA-E-W030">Ursprungsort des Werks</a> eine sonstige unterscheidende Eigenschaft hinzu. Es können auch mehrere identifizierende Merkmale zur Unterscheidung vergeben werden. Die Auswahl eines Elements folgt keiner…)
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STA-Regel: Sonstige unterscheidende Eigenschaft eines Werks | RDA-Eigenschaft - Bildressourcen
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    Aussagen

    Wenn der Sucheinstieg, der eine bildliche Darstellung repräsentiert, derselbe ist wie ein Sucheinstieg, der ein anderes Werk repräsentiert, fügen Sie alternativ zu&nbsp;<a href="RDA-E-W025">Datum eines Werks</a>&nbsp;oder&nbsp;<a href="RDA-E-W030">Ursprungsort des Werks</a>&nbsp;eine sonstige unterscheidende Eigenschaft hinzu. Es können auch mehrere identifizierende Merkmale zur Unterscheidung vergeben werden. Die Auswahl eines Elements folgt keiner Rangfolge, sondern ist dem Sachverhalt entsprechend sinnvoll zu wählen. So müssen bei unikalen Bildobjekten die Elemente nicht zwingend der Werkebene entstammen. Meist ist hier die Angabe des Eigentümers/Besitzers oder des Aufbewahrungsortes (Museum, Archiv usw.) zweckmäßiger, falls erforderlich ergänzt durch eine Signatur oder Inventarnummer.
    0 Fundstellen
    Wenn der Sucheinstieg, der eine bildliche Darstellung repräsentiert, derselbe ist wie ein Sucheinstieg, der ein anderes Werk repräsentiert, fügen Sie alternativ zu Datum oder Ursprungsort des Werks eine sonstige unterscheidende Eigenschaft hinzu. Dabei ist zu beachten, dass ein Element der Werkebene verwendet wird. Es können auch mehrere identifizierende Merkmale zur Unterscheidung vergeben werden.
    0 Fundstellen
    Elemente der Werkebene für sonstige unterscheidende Eigenschaften des Werks können z.B. ein Auftraggeber, Widmungsträger oder ein Eigentümer sein. Wenn es für die Identifizierung sinnvoller erscheint, können für Bildobjekte auch Elemente der Manifestations- oder Exemplarebene herangezogen werden, z.B. die Angabe der bestandshaltenden Institution, falls nötig ergänzt durch eine Signatur oder Inventarnummer.
    0 Fundstellen