STA-Regel: Verkehrsmittel - Aufbewahrungsort | Regeltext (Q11209)
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: Verkehrsmittel - Aufbewahrungsort | Regeltext
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Aussagen
Erfassen Sie bei Fahrzeugen, die außer Dienst gestellt wurden, den Aufbewahrungsort. Das gilt auch für Wracks, sofern sie als Ganzes erhalten sind und sich einem Ort zuordnen lassen.
0 Fundstellen