Property talk:P196
Version vom 28. Juni 2021, 06:50 Uhr von Mathias Manecke (Diskussion | Beiträge)
- [Mathias, 23.06.2021] Problematik Besitzer / Eigentümer
Definition / Bedeutungsumfang und Benennung passen nicht zusammen. Im Deutschen ist der Besitzer lediglich derjenige, der die Verfügungsgewalt über eine Sache hat. Hat er diese auch rechtmäßig, so ist er der Eigentümer. Man kann Eigentümer einer Sache sein, ohne diese Sache zu besitzen und man kann Besitzer sein, ohne das Eigentumsrecht zu haben.