Musikwerke | RDA-Allgemeines (Q8579)
Version vom 18. Juli 2023, 14:45 Uhr von Christine Meys (Diskussion | Beiträge) (Aussage erstellt: Property:P7: Wenn ein bevorzugter Titel eines Werks lediglich aus dem Namen einer Kompositionsart oder Namen mehrerer Kompositionsarten (siehe <a href="https://wiki.dnb.de/download/attachments/106042227/AH-002.pdf?version=10&modificationDate=1614866495000&api=v2" rel="nofollow">AH-002</a>) besteht, ergänzen Sie die Besetzung, die numerische Bezeichnung eines Musikwerks und eine Tonart, sofern zutreffend.)
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Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
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Deutsch |
Musikwerke | RDA-Allgemeines
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Aussagen
RDA-A-WEM
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Definition/Abgrenzung Musikwerk
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Der Geltungsbereich der spezifischen Regeln für Musik (Noten, Tonträger, etc.) in RDA DACH erstreckt sich auf Ressourcen und ihre enthaltenen Teile, in denen die Musik als Ton, Ton- und Bilddarstellung, als Noten im Vordergrund steht oder im Verhältnis zu anderen Bestandteilen der Vorlage wie Texten, Abbildungen, Kommentaren, Dokumentationen, Moderationen und dgl. deutlich überwiegt. Die Materialart der Vorlage spielt dabei keine Rolle. Ressourcen, die lediglich Beispiele, Ausschnitte oder Incipits aus Musikwerken (meist in Kombination mit Text und/oder Bildern) enthalten, fallen nicht in den Geltungsbereich der RDA-Regelwerksstellen für Musik-Ressourcen. Bei Mischformen werden die einzelnen Bestandteile nach den jeweils zutreffenden RDA-Regelwerksstellen behandelt.
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Als Musik-Ressource gelten Schulbücher, die (ausschließlich oder überwiegend) Musikwerke und/oder in sich vollständige Teile (Sätze und dgl.) von Musikwerken für den Schulgebrauch enthalten (z. B. Schulliederbücher, Sammlungen für Schulchöre, Sammlungen von Orchesterstücken für Schulorchester). Davon ausgenommen sind Schulbücher des Faches Musik (Lehrmittel „für die Hand des Schülers“ an allgemeinbildenden Schulen, sowie die dazu erschienenen Arbeitsmittel und die bibliografisch dazugehörigen Bände „für die Hand des Lehrers“), die Zitate aus Musikwerken bzw. vollständige Musikbeispiele enthalten (meist in Kombination mit Text und/oder Bildern).
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Ressourcen für den liturgischen Gebrauch werden nach den RDA-Regelwerksstellen für Musik-Ressourcen erfasst, wenn sie überwiegend Musikwerke enthalten (z. B. Kirchenliederbücher, Gesangbücher). Überwiegt der textliche Anteil, gelten sie nicht als Musik-Ressourcen nach RDA (z. B. Graduale Romanum).
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Ressourcen für Studium und Unterrichtszwecke der Musik werden - unabhängig von der Vollständigkeit der darin enthaltenen Musikwerke - nach den RDA-Regelwerksstellen für Musik-Ressourcen erfasst, sofern sie für die vokale oder instrumentale Musizierpraxis gedacht sind (z. B. Instrumental- und Gesangsschulen, Orchesterstudien). Überwiegt der theoretische Anteil (mehr Text und/oder Bilder als Noten), fallen sie nicht in den Geltungsbereich der RDA für Musik-Ressourcen.
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Als Musik-Ressourcen gelten Filme, in denen das musikalische oder das musik-dramatische Werk an sich und nicht die filmische Umsetzung im Vordergrund steht. Das sind Konzertaufzeichnungen sowie Opern, Singspiele, Operetten und Musicals in werknahen Umsetzungen (Bühnenabfilmungen, Studioproduktionen und dgl.). Auch bei Aufzeichnungen von Balletten oder sonstigen Bühnenproduktionen können Musikwerke mit enthalten sein.
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Als Musik-Ressourcen gelten Ressourcen, in denen musikalische Werke im Verhältnis zu Moderations- und/oder Dokumentarteilen deutlich überwiegen, wie z. B. thematische Sammelwerke oder Interpretenporträts, sofern es sich lediglich um eine Aneinanderreihung musikalischer Werke handelt.
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Keine Musik-Ressourcen:
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Ressourcen, die nur den Text zu einem oder mehreren Vokalwerken enthalten, (z. B. Opernlibretto, Textbuch zu einer Kantate, Zusammenstellung von Opernlibretti oder von Liedtexten eines Dichters) werden nicht als Musik-Ressource nach RDA behandelt. Diese Ausgaben werden auch dann nicht als Musik-Ressource nach RDA behandelt, wenn in ihnen Ausschnitte aus der musikalischen Komposition/aus musikalischen Kompositionen bzw. Musikbeispiele abgedruckt sind.
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Nicht als Musik-Ressourcen gelten solche Ressourcen, in denen die Musik nur ein künstlerisches Gestaltungselement neben gleichwertigen anderen Elementen ist. Das sind
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Opern, Singspiele, Operetten und Musicals in freien Umsetzungen mit eindeutigem Spielfilmcharakter (z. B. wechselnde Originalschauplätze)
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Theater, Tanztheater
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Visualisierte Musik, d. h. nachträgliche Visualisierung von musikalischen Werken, in der Regel ohne Einbeziehung des Komponisten oder Urhebers
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Nicht als Musik-Ressourcen gelten solche Ressourcen, in denen die Musik zum „dargestellten Objekt“ wird: Dokumentationen, Proben, Werkstattberichte, Werkbeschreibungen bzw. Ausgaben, bei denen diese Anteile deutlich überwiegen oder im Vordergrund stehen.
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Als Entscheidungshilfe, was als manifestiertes Werk einer Ressource erfasst werden soll, siehe auch Allgemeines: Werk, Normierter Sucheinstieg, wenn Kommentare etc. einem bereits vorher existierenden Werk hinzugefügt wurden.
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Erfassen der Entität Werk in der zusammengesetzten Beschreibung
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Zum Erfassen eines Musikwerks (Entität Werk) in der zusammengesetzten Beschreibung siehe <a class="ref" href="Q8495">Allgemeines: Werk</a>.
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Normierte Sucheinstiege für Musikwerke
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Normierter Sucheinstieg, der ein Musikwerk repräsentiert
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Zur Bildung von normierten Sucheinstiegen von Musikwerken, für die es keine Sonderregeln der Musik gibt, gelten die Grundregeln. Das betrifft insbesondere Zusammenstellungen von Werken mehrerer Komponisten.
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Für Texte von Musikwerken allein (Libretti, Songtexte usw.) gelten ebenfalls die Grundregeln. Siehe bei <a class="ref" href="Q8495#Normierter-Sucheinstieg-fur-Werke-die-von-einem-Akteur-geschaffen-wurden">Allgemeines: Werk, Normierter Sucheinstieg</a> .
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Zusätzliche Elemente in normierten Sucheinstiegen, die Musikwerke repräsentieren
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Fügen Sie zusätzliche Elemente zu normierten Sucheinstiegen eines Musikwerks hinzu, wenn:
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ein bevorzugter Titel eines Werks lediglich aus dem Namen einer Kompositionsart oder den Namen mehrerer Kompositionsarten besteht
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oder die Elemente benötigt werden, um den normierten Sucheinstieg von einem zu unterscheiden, der gleich oder ähnlich ist, aber ein anderes Werk repräsentiert
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oder die Elemente benötigt werden, um den normierten Sucheinstieg von einem zu unterscheiden, der einen Akteur oder ein Geografikum repräsentiert.
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Fügen Sie eines oder mehrere der folgenden Elemente hinzu, sofern zutreffend:
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a) Besetzung
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b) Numerische Bezeichnung eines Musikwerks
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c) Tonart
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d) Form eines Werks
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e) Datum eines Werks
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f) Ursprungsort eines Werks
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g) sonstige unterscheidende Eigenschaft eines Werks
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Fabiańska-Jelińska, Ewa, 1989-. Tańce polskie, Marimba (3)<br>Fabiańska-Jelińska, Ewa, 1989-. Tańce polskie, Trompete (2), Horn, Posaune, Tuba
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Granados, Enrique, 1867-1916. Goyescas (Oper)<br>Granados, Enrique, 1867-1916. Goyescas (Klavierwerk)
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Cash, Johnny, 1932-2003. Man in black (Song)<br>Cash, Johnny, 1932-2003. Man in black (Autobiografie)<br><i>Um den normierten Sucheinstieg für das Musikwerk vom normierten Sucheinstieg der gleichnamigen Autobiografie zu unterscheiden.</i>
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Für spezifische Titel gilt: Bei Komponisten, die auf der Liste der maßgeblichen Werkverzeichnisse (<a href="https://wiki.dnb.de/download/attachments/106042227/AH-014.pdf?version=8&modificationDate=1662628452000&api=v2" rel="nofollow">AH-014</a>) genannt sind, soll die numerische Bezeichnung zur Unterscheidung gleich lautender Titel nach dem genannten Werkverzeichnis gewählt werden.
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Bach, Johann Sebastian, 1685–1750. Christ lag in Todesbanden, BWV 4<br>Bach, Johann Sebastian, 1685–1750. Christ lag in Todesbanden, BWV 695<br>Bach, Johann Sebastian, 1685–1750. Christ lag in Todesbanden, BWV 718
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Normierte Sucheinstiege für Musikwerke mit nicht spezifischem Titel
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Wenn ein bevorzugter Titel eines Werks lediglich aus dem Namen einer Kompositionsart oder Namen mehrerer Kompositionsarten (siehe <a href="https://wiki.dnb.de/download/attachments/106042227/AH-002.pdf?version=10&modificationDate=1614866495000&api=v2" rel="nofollow">AH-002</a>) besteht, ergänzen Sie die Besetzung, die numerische Bezeichnung eines Musikwerks und eine Tonart, sofern zutreffend.
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