Arrangeur (P184): Unterschied zwischen den Versionen
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(Aussage erstellt: Definition | Doku: STA-Eigenschaft (P1): Ein Akteur, der an einer Expression eines Musikwerks mitwirkt, indem er eine Komposition für eine bestimmte Besetzung umschreibt, die sich von der Originalbesetzung, für die ein Werk konzipiert ist, unterscheidet.) |
(Aussage erstellt: Definition | Doku: STA-Eigenschaft (P1): Mitwirkung beinhaltet die Modifikation des Werks für die gleiche Besetzung usw., solange die musikalische Substanz der Originalkomposition im Wesentlichen unverändert bleibt, substanzielle Änderungen, die zur Schaffung eines neuen Musikwerks führen, sind ausgeschlossen.) |
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Eigenschaft / Definition | Doku: STA-Eigenschaft | |||
+ | Mitwirkung beinhaltet die Modifikation des Werks für die gleiche Besetzung usw., solange die musikalische Substanz der Originalkomposition im Wesentlichen unverändert bleibt, substanzielle Änderungen, die zur Schaffung eines neuen Musikwerks führen, sind ausgeschlossen. | ||
Eigenschaft / Definition | Doku: STA-Eigenschaft: Mitwirkung beinhaltet die Modifikation des Werks für die gleiche Besetzung usw., solange die musikalische Substanz der Originalkomposition im Wesentlichen unverändert bleibt, substanzielle Änderungen, die zur Schaffung eines neuen Musikwerks führen, sind ausgeschlossen. / Rang | |||
+ | Normaler Rang |
Version vom 18. Mai 2021, 06:18 Uhr
GND-Code "arra" für einen Akteur, der eine Komposition für eine bestimmte Besetzung umschreibt, die sich von der Originalbesetzung, für die ein Werk konzipiert ist, unterscheidet.
- PICA+ arra
- PICA3 arra
Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
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Deutsch |
Arrangeur
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GND-Code "arra" für einen Akteur, der eine Komposition für eine bestimmte Besetzung umschreibt, die sich von der Originalbesetzung, für die ein Werk konzipiert ist, unterscheidet.
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Datentyp
Datenobjekt
Aussagen
Ein Akteur, der an einer Expression eines Musikwerks mitwirkt, indem er eine Komposition für eine bestimmte Besetzung umschreibt, die sich von der Originalbesetzung, für die ein Werk konzipiert ist, unterscheidet.
0 Fundstellen
Mitwirkung beinhaltet die Modifikation des Werks für die gleiche Besetzung usw., solange die musikalische Substanz der Originalkomposition im Wesentlichen unverändert bleibt, substanzielle Änderungen, die zur Schaffung eines neuen Musikwerks führen, sind ausgeschlossen.
0 Fundstellen