STA-Regel: spezifische Regel für die Verwendung des RDA-Vorgabewerts Faksimile (Q10249): Unterschied zwischen den Versionen
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(Aussage erstellt: Element von | Doku: STA-Eigenschaft (P2): Regeltext | STA-Dokumentation (Q3095)) |
(Aussage erstellt: Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft (P7): Handelt es sich beim Inhalt des Faksimiles um Quellenmaterial zu einem Sachverhalt, wird in der Sacherschließung zusätzlich die Formangabe "Quelle" verwendet.) |
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| Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft | |||
| + | Handelt es sich beim Inhalt des Faksimiles um Quellenmaterial zu einem Sachverhalt, wird in der Sacherschließung zusätzlich die Formangabe "Quelle" verwendet. | ||
| Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Handelt es sich beim Inhalt des Faksimiles um Quellenmaterial zu einem Sachverhalt, wird in der Sacherschließung zusätzlich die Formangabe "Quelle" verwendet. / Rang | |||
| + | Normaler Rang | ||
Version vom 25. April 2023, 05:10 Uhr
Keine Beschreibung vorhanden
| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: spezifische Regel für die Verwendung des RDA-Vorgabewerts Faksimile
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Keine Beschreibung vorhanden
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Aussagen
Handelt es sich beim Inhalt des Faksimiles um Quellenmaterial zu einem Sachverhalt, wird in der Sacherschließung zusätzlich die Formangabe "Quelle" verwendet.
0 Fundstellen