STA-Regel: Erscheinungsort | RDA-Eigenschaft - Bildressourcen (Q9358): Unterschied zwischen den Versionen
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(Aussage erstellt: Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft (P7): Sollten auch Angaben zu Region oder Land nicht möglich sein, muss dennoch eine Angabe erfasst werden, wie zum Beispiel [Erscheinungsort nicht ermittelbar]., updating) |
(Aussage geändert: Schema | Doku: STA-Eigenschaft (P110): Baustelle | Schema (Q8540)) |
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| Eigenschaft / Schema | Doku: STA-Eigenschaft | Eigenschaft / Schema | Doku: STA-Eigenschaft | ||
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Version vom 6. April 2023, 07:00 Uhr
Keine Beschreibung vorhanden
| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: Erscheinungsort | RDA-Eigenschaft - Bildressourcen
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Keine Beschreibung vorhanden
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Aussagen
Erfassen des Erscheinungsorts bei Bildressourcen
0 Fundstellen
Werden Angaben zum Erscheinungsort ermittelt, müssen diese kenntlich gemacht werden. Setzen Sie den Ort beispielsweise in eckige Klammern oder machen Sie eine Erläuterung in einer Anmerkung. Falls der Erscheinungsort aus einer anderen Quelle als der Bild-Ressource selbst stammt, geben Sie in einer Anmerkung die Quelle an.
0 Fundstellen
Sind Angaben zum Entstehungsort weder der primären Informationsquelle, noch einer anderen Quelle zu entnehmen, werden die Region oder das Land, in dem das Bild entstanden ist, erfasst. Sind Region oder Land ungewiss, wird anschließend ein Fragezeichen gesetzt. Sollten auch Angaben zu Region oder Land nicht möglich sein, muss dennoch eine Angabe erfasst werden, wie zum Beispiel [Erscheinungsort nicht ermittelbar].
0 Fundstellen
Der Erscheinungsort bezieht sich auf den Ort der Veröffentlichung eines Bildes.
0 Fundstellen
Sollten auch Angaben zu Region oder Land nicht möglich sein, muss dennoch eine Angabe erfasst werden, wie zum Beispiel [Erscheinungsort nicht ermittelbar].
0 Fundstellen