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| Es wird unterschieden zwischen ortsungebundenen und ortsgebundenen Werken. Orts'''un'''gebundenen Kunstwerke werden als Werk-Normsätze erfasst. Zu den orts'''un'''gebundenen Kunstwerken zählen auch Werke der Wand- und Deckenmalerei, Mosaiken und bewegliche Ausstattungsgegenstände von Bauwerken sowie Werke aus dem Bereich der Land-art. | | Es wird unterschieden zwischen ortsungebundenen und ortsgebundenen Werken. Orts'''un'''gebundenen Kunstwerke werden als Werk-Normsätze erfasst. Zu den orts'''un'''gebundenen Kunstwerken zählen auch Werke der Wand- und Deckenmalerei, Mosaiken und bewegliche Ausstattungsgegenstände von Bauwerken sowie Werke aus dem Bereich der Land-art. |
Version vom 16. Februar 2021, 09:30 Uhr
Zu diesem Entitätstyp zählen Bauwerke und Bauensembles, Parks, Plätze u. Ä.
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Abgrenzung:
Es wird unterschieden zwischen ortsungebundenen und ortsgebundenen Werken. Ortsungebundenen Kunstwerke werden als Werk-Normsätze erfasst. Zu den ortsungebundenen Kunstwerken zählen auch Werke der Wand- und Deckenmalerei, Mosaiken und bewegliche Ausstattungsgegenstände von Bauwerken sowie Werke aus dem Bereich der Land-art.
Definition:
Ortsgebundene Kunstwerke umfassen Werke der Architektur (einschließlich Bauplastik), Ingenieurbauten, bauliche Ensembles, archäologische Stätten mit Baudenkmälern und freistehende Objekte (Monumentalplastik, Denkmäler, Brunnen usw.).
Hinweise zu Granularität:
- Häufig sind Bauwerke von den diese nutzenden Körperschaften nur schwer zu trennen. Für Bauwerke werden grundsätzlich eigene Datensätze erfasst; eine Doppelnutzung desselben Datensatzes sowohl für die Körperschaft als auch für das Bauwerk ist nicht zulässig.
- Zusammengehörige Bauensemble und komplexe Bauwerke können durch mehrere GND-Normsätze repräsentiert werden. In diesem Fall wird jeweils von den Gebäudeteilen auf das Ensemble verwiesen.
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obligatorische Angaben
Der bevorzugte Name für Bauwerke, Großplastiken und Grab- und Denkmäler innerhalb eines Ortes wird aus dem gebräuchlichen Namen des Bauwerkes und dem normierten Sucheinstieg des Ortes gebildet, in dem sich das Bauwerk befindet. Weitere Namen können nach dem gleichen Prinzip als abweichende Namensformen erfasst werden. Haben Teile von Bauwerken einen aussagekräftigen Individualnamen, wird dieser ohne das übergeordnete Bauwerk selbstständig als abweichende Namensform erfasst.
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- Benennung Der gebräuchliche Name ist entweder ein Individualname oder, falls nicht vorhanden, eine Zusammensetzung aus einer Gattungsbezeichnung für das Bauwerk und dessen Standort. Wenn ein Gattungsbegriff mit einer Himmelsrichtung als Kompositum verwendet wird, gilt dieser Name (etwa „Westtor“) als Individualname. Tragen Bauwerke von Körperschaften keinen eigenen Namen, wird aus einem einschlägigen Gattungsbegriff und dem Namen 4 der Körperschaft ein Individualname gebildet.
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- Identifizierender Zusatz Der Standort eines Bauwerks wird stets als Teil des normierten Sucheinstiegs als Identifizierender Zusatz erfasst. In der Vorzugsbenennung wird als Ort der Hauptort erfasst; der Ortsteil wird in der Vorzugsbenennung nur dann erfasst, wenn aufgrund von Gleichnamigkeit der Hauptort nicht ausreicht. Wenn das Bauwerk unter dem Ortsteil bekannt ist, kann der Name der Bauwerks mit der der abweichenden Ortsbezeichnung als Zusatz (Ortsteil, für Deutschland und Österreich in der Bindestrichform) als abweichende Namensform erfasst werden. In diesem Fall wird der Ortsteil zusätzlich als in Beziehung stehendes Geografikum erfasst.
- GND-PLUS:
In der Schweiz werden für die Vorzugsbenennung die selbstständig erfassten Orte, nicht die administrativ übergeordneten politischen Gemeinden genommen (Falls der Standort ein unselbstständiges, mit Bindestrich zu erfassendes Stadtquartier ist, wird in der Vorzugsbenennung der Hauptort erfasst es sei denn, dass aufgrund von Gleichnamigkeit der Hauptort nicht ausreicht.
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Für Bauwerke kann der Entstehungszeitraum bzw. der Zeitraum des Bestehens erfasst werden:
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geografische Einordnung
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- Der Standort des Bauwerks wird mit dem Beziehungskennzeichen Ort, Sitz (allgemein) als in Beziehung stehendes Geografikum erfasst. Bei Bedarf können je nach dem Inhalt der identifizierenden Zusätze von abweichenden Namen weitere in Beziehung stehend Orte (z. B. der Hauptort oder der Ortsteil) erfasst werden. Die Ortsangabe, die dem Inhalt des identifizierendes Zusatzes des bevorzugten Namens entspricht, wird im Unterfeld Anzeigerelevanz mit "1" codiert.
- Der exakte Standort eines Bauwerkes kann auch als Geo-Koordinate (Punkt- oder Polygon-Koordinate) erfasst werden.
- Darüber hinaus ist es möglich, die Adresse des Bauwerkes in unstrukturierter Form im Datenfeld Biografische, historische und andere Angaben zu erfassen
- Werden zusammengehörige Bauensemble bzw. komplexe Bauwerke durch mehrere GND-Normsätze repräsentiert, so wird jeweils von den Gebäudeteil auf das Ensemble als in Beziehung stehendes Geografikum mit dem Beziehungskennzeichen Oberbegriff partitiv referenziert.
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Für Bauwerke wird immer eine Gattungsbezeichnung als instanzieller Oberbegriff erfasst.
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