Werk | RDA-Allgemeines (Q8495): Unterschied zwischen den Versionen
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(Aussage geändert: Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft (P7): Ist einer der geistigen Schöpfer eines gemeinschaftlichen Werks zugleich auch als Herausgeber genannt, so gilt dieser als hauptverantwortlicher geistiger Schöpfer. Sind mehrere geistige Schöpfer zugleich als Herausgeber genannt, so gilt der erste bzw. hervorgehoben genannte von diesen als hauptverantwortlicher geistiger Schöpfer. Siehe hierzu auch <a href="../entries/P513#Sowohl Körperschaft als auch Person oder Familie ist geistiger Schöpfer">Geist…) |
(Aussage geändert: Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft (P7): Ist einer der geistigen Schöpfer eines gemeinschaftlichen Werks zugleich auch als Herausgeber genannt, so gilt dieser als hauptverantwortlicher geistiger Schöpfer. Sind mehrere geistige Schöpfer zugleich als Herausgeber genannt, so gilt der erste bzw. hervorgehoben genannte von diesen als hauptverantwortlicher geistiger Schöpfer. Siehe hierzu auch <a href="../entries/P513#Sowohl Körperschaft als auch Person oder Familie ist geistiger Schöpfer">Gei…) |
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| Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Ist einer der geistigen Schöpfer eines gemeinschaftlichen Werks zugleich auch als Herausgeber genannt, so gilt dieser als hauptverantwortlicher geistiger Schöpfer. Sind mehrere geistige Schöpfer zugleich als Herausgeber genannt, so gilt der erste bzw. hervorgehoben genannte von diesen als hauptverantwortlicher geistiger Schöpfer. Siehe hierzu auch <a href="../entries/P513#Sowohl Körperschaft als auch Person oder Familie ist geistiger Schöpfer">Geistiger Schöpfer: Sowohl Körperschaft als auch Person oder Familie ist geistiger Schöpfer</a>. / Qualifikator | |||
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Version vom 30. November 2022, 14:08 Uhr
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
Werk | RDA-Allgemeines
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Aussagen
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Eine individuelle intellektuelle oder künstlerische Schöpfung, d. h. der intellektuelle oder künstlerische Inhalt. Damit ist lediglich die abstrakte Idee gemeint, jegliche Ausgestaltung in Form von Text, Bild, Ton, etc. ist bereits als Expression eines Werks zu sehen.
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Erfassen der Entität Werk in der zusammengesetzten Beschreibung
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Die Entität Werk wird in der zusammengesetzten Beschreibung üblicherweise in Form eines normierten Sucheinstiegs (siehe <a href="../entries/Q8477#normierter Sucheinstieg">Allgemeines: Erfassungsmethoden: "Strukturierte Beschreibung: normierter Sucheinstieg"</a>) und, sofern vorhanden, in Form eines Identifikators (siehe <a href="../entries/Q8477#Identifikator">Allgemeines: Erfassungsmethoden: Identifikator</a>) angegeben. Der normierte Sucheinstieg für ein Werk ist ein Textstring, mit dem diese Entität eindeutig benannt werden kann. Oft ist der normierte Sucheinstieg in der zusammengesetzten Beschreibung nur implizit vorhanden (z. B. wenn der Haupttitel der Manifestation mit dem bevorzugten Titel des Werks identisch ist und ein Verfasser als erster geistiger Schöpfer mit der Ressource in Beziehung gesetzt wurde), manchmal muss er aber intellektuell gebildet werden (z. B. wenn der bevorzugte Titel des Werks nicht mit dem Haupttitel der Manifestation identisch ist oder der normierte Sucheinstieg benötigt wird, um ein <a href="../entries/P555">Mit Werk in Beziehung stehendes Werk</a> anzugeben). Die Regeln zur Bildung des normierten Sucheinstiegs für Werke finden sich im Folgenden auf dieser Seite.
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Allgemeine Richtlinien zur Bildung von normierten Sucheinstiegen, die Werke repräsentieren
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Für ein Originalwerk oder ein neues Werk, das auf einem früher existierenden Werk basiert, bilden Sie den normierten Sucheinstieg, der das Werk repräsentiert, unter Anwendung der nachfolgenden Regeln. Für Bestimmungen zur Bildung von Sucheinstiegen, die bestimmte Werkarten repräsentieren, siehe <a href="#Normierter Sucheinstieg - Musikressourcen">Musikwerke</a>, <a href="#Normierter Sucheinstieg - juristische Werke">juristische Werke</a>, <a href="#Normierter Sucheinstieg - religiöse Werke">religiöse Werke</a>. Fügen Sie die unter <a href="#Zusätzliche Elemente in normierten Sucheinstiegen, die Werke repräsentieren">Zusätzliche Elemente in normierten Sucheinstiegen, die Werke repräsentieren</a>, angegebenen zusätzlichen Elemente hinzu, wenn sie notwendig sind, um den Sucheinstieg, der das Werk repräsentiert, von einem Sucheinstieg zu unterscheiden, der eine andere Entität repräsentiert. Für einen Teil oder Teile eines Werks siehe <a href="#Normierter Sucheinstieg, der einen Teil eines Werks repräsentiert">Normierter Sucheinstieg, der einen Teil eines Werks repräsentiert</a> bzw. <a href="#Normierter Sucheinstieg, der Teile eines Werks repräsentiert">Normierter Sucheinstieg, der Teile eines Werks repräsentiert</a>. Für neue Expressionen eines vorhandenen Werks (z. B. Kürzungen, Übersetzungen) siehe <a href="../entries/Q8479">Allgemeines: Expression</a>. Für Bestimmungen, die sich auf die geistigen Schöpfer von Werken beziehen, siehe <a href="../entries/P513">Geistiger Schöpfer</a>.
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Normierter Sucheinstieg für Werke, die von einem Akteur geschaffen wurden
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Werke, die von einem Akteur geschaffen wurden
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Wenn ein Akteur für die Schaffung des Werks verantwortlich ist, bilden Sie den normierten Sucheinstieg, der das Werk repräsentiert, durch Kombination des normierten Sucheinstiegs, der diese Person (siehe <a href="../entries/Q8491">Allgemeines: Person</a>), Familie (siehe <a href="../entries/Q8480">Allgemeines: Familie</a>) oder Körperschaft (siehe <a href="../entries/Q8488">Allgemeines: Körperschaft</a>) repräsentiert, mit dem <a href="../entries/P470">bevorzugten Titel eines Werks</a>. Zwischen dem normierten Sucheinstieg für einen Akteur und dem bevorzugten Titel eines Werks wird mit Punkt, Spatium getrennt.
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Für Werke von ungesicherter Zuordnung siehe <a href="#Überschrift">Werke von ungesicherter oder unbekannter Herkunft</a>. Für Zusammenstellungen von Werken ohne übergeordneten Titel, die von einem Akteur geschaffen wurden und nicht mindestens zwei im Wesentlichen gleichrangige Werke enthalten, siehe <a href="#Überschrift">Hauptwerk mit Ergänzung</a>.
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Normierter Sucheinstieg für gemeinschaftliche Werke
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Gemeinschaftliche Werke von mehreren Akteuren mit gleichem Grad an Verantwortlichkeit
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Wenn keine Hauptverantwortlichkeit für das Werk angegeben ist, bilden Sie den normierten Sucheinstieg, der das Werk repräsentiert, durch Kombination des normierten Sucheinstiegs, der den erstgenannten Akteur repräsentiert, mit dem <a href="../entries/P470">bevorzugtem Titel eines Werks</a>.
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Gemeinschaftliche Werke von mehreren Akteuren mit unterschiedlichem Grad an Verantwortlichkeit
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Wenn mehrere Akteure gemeinsam für die Schaffung des Werks verantwortlich sind (siehe <a href="../entries/P513#Mehrere geistige Schöpfer">Geistiger Schöpfer: Mehrere geistige Schöpfer</a>), bilden Sie den normierten Sucheinstieg, der das Werk repräsentiert, durch Kombination des normierten Sucheinstiegs, der die erstgenannte Person (siehe <a href="../entries/Q8491">Allgemeines: Person</a>), die erstgenannte Familie (siehe <a href="../entries/Q8480 ">Allgemeines: Familie</a>) oder die erstgenannte Körperschaft (siehe <a href="../entries/q8488">Allgemeines: Körperschaft</a>) mit der Hauptverantwortlichkeit repräsentiert, mit dem <a href="../entries/P470">bevorzugten Titel eines Werks</a>.
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Gemeinschaftliche Werke mit inkonsistenter Angabe der Hauptverantwortlichkeit
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In seltenen Fällen gibt es keine Konsistenz in der Reihenfolge, in der die Akteure, die für das Werk verantwortlich sind, in Manifestationen, die das Werk verkörpern, oder in Nachschlagewerken genannt sind. Bilden Sie den normierten Sucheinstieg, der das Werk repräsentiert, in diesen Fällen durch Kombination des normierten Sucheinstiegs, der die Person (siehe <a href="../entries/Q8491">Allgemeines: Person</a>), die Familie (siehe <a href="../entries/Q8480">Allgemeines: Familie</a>) oder die Körperschaft (siehe <a href="../entries/Q8488">Allgemeines: Körperschaft</a>) repräsentiert, die auf der zuerst erhaltenen Manifestation zuerst genannt ist, mit dem <a href="../entries/P470">bevorzugten Titel eines Werks</a>. Wenden Sie diese Regelung nur bei einer schwankenden Reihenfolge der genannten Akteure, die gemeinsam hauptverantwortlich für das Werk sind, an, wenn beispielsweise bei einem Roman von zwei Autoren einmal Verfasser A zuerst genannt wird, in einer anderen Ausgabe Verfasser B, später aber wiederum Verfasser A als erster Autor aufgeführt wird. Sie bezieht sich nicht auf Überarbeitungen bzw. Neubearbeitungen mit sich ändernder Hauptverantwortlichkeit im Laufe aufeinanderfolgender Ausgaben, wie man sie z. B. bei Hand- und Lehrbüchern antrifft (siehe dazu <a href="#Überarbeitungen bzw. Neubearbeitungen bei Hand- und Lehrbüchern">Überarbeitungen bzw. Neubearbeitungen bei Hand- und Lehrbüchern</a>). Bei fortlaufenden Ressourcen gilt diese Regelung analog: Wenden Sie diese bei einer schwankenden Reihenfolge der genannten Körperschaften, die gemeinsam hauptverantwortlich für das Werk sind, an, wenn beispielsweise bei einer fortlaufenden Ressource einmal Körperschaft A zuerst genannt wird, in einer späteren Ausgabe Körperschaft B, noch später aber wiederum Körperschaft A als erste hauptverantwortliche Körperschaft aufgeführt wird.
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Gemeinschaftliche Werke mit geistigen Schöpfern, die gleichzeitig Herausgeber sind
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Ist einer der geistigen Schöpfer eines gemeinschaftlichen Werks zugleich auch als Herausgeber genannt, so gilt dieser als hauptverantwortlicher geistiger Schöpfer. Sind mehrere geistige Schöpfer zugleich als Herausgeber genannt, so gilt der erste bzw. hervorgehoben genannte von diesen als hauptverantwortlicher geistiger Schöpfer. Siehe hierzu auch <a href="../entries/P513#Sowohl Körperschaft als auch Person oder Familie ist geistiger Schöpfer">Geistiger Schöpfer: Sowohl Körperschaft als auch Person oder Familie ist geistiger Schöpfer</a>.
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