STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung des Herkunftsortes eines Bauwerks gemäß Anwendungskontext Bauwerks-Dokumentation (Q8637): Unterschied zwischen den Versionen

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(‎Bezeichnung für [de] geändert: STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung des Herkunftsortes eines Bauwerks gemäß Anwendungskontext Bauwerks-Dokumentation)
(‎Aussage geändert: Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft (P7): Bei translozierten Bauwerken wird im Verantwortungsbereich der GND-Agentur Bauwerke immer der frühere Standort erfasst.)
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-EigenschaftEigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft
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Bei relozierten Bauwerken wird im Verantwortungsbereich der GND-Agentur Bauwerke immer der frühere Standort erfasst.
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Bei translozierten Bauwerken wird im Verantwortungsbereich der GND-Agentur Bauwerke immer der frühere Standort erfasst.

Version vom 4. November 2022, 12:57 Uhr

Plus-Regel
Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung des Herkunftsortes eines Bauwerks gemäß Anwendungskontext Bauwerks-Dokumentation
Plus-Regel

    Aussagen

    Bei translozierten Bauwerken wird im Verantwortungsbereich der GND-Agentur Bauwerke immer der frühere Standort erfasst.
    0 Fundstellen
    Im Unterfeld Zeitliche Gültigkeit soll wenn möglich der Zeitraum erfasst werden, in dem sich das Bauwerk an diesem Standort befunden hat.
    0 Fundstellen