STA-Regel: spezifische Regel zur Erfassung des Herkunftsortes eines Bauwerks gemäß Anwendungsprofil Bauwerks-Dokumentation (Q8637): Unterschied zwischen den Versionen
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(Aussage erstellt: Beschreibung (P7): Bei relozierten Bauwerken wird im Verantwortungsbereich der GND-Agentur Bauwerke immer der frühere Standort erfasst.) |
(Aussage erstellt: Beschreibung (P7): Im Unterfeld Zeitliche Gültigkeit soll wenn möglich der Zeitraum erfasst werden, in dem sich das Bauwerk an diesem Standort befunden hat.) |
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Eigenschaft / Beschreibung | |||
+ | Im Unterfeld Zeitliche Gültigkeit soll wenn möglich der Zeitraum erfasst werden, in dem sich das Bauwerk an diesem Standort befunden hat. | ||
Eigenschaft / Beschreibung: Im Unterfeld Zeitliche Gültigkeit soll wenn möglich der Zeitraum erfasst werden, in dem sich das Bauwerk an diesem Standort befunden hat. / Rang | |||
+ | Normaler Rang |
Version vom 27. September 2022, 08:00 Uhr
Keine Beschreibung vorhanden
Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
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Deutsch |
STA-Regel: spezifische Regel zur Erfassung des Herkunftsortes eines Bauwerks gemäß Anwendungsprofil Bauwerks-Dokumentation
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Keine Beschreibung vorhanden
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Aussagen
Bei relozierten Bauwerken wird im Verantwortungsbereich der GND-Agentur Bauwerke immer der frühere Standort erfasst.
0 Fundstellen
Im Unterfeld Zeitliche Gültigkeit soll wenn möglich der Zeitraum erfasst werden, in dem sich das Bauwerk an diesem Standort befunden hat.
0 Fundstellen