STA-Regel: spezifische Regel zur Erfassung des Herkunftsortes eines Bauwerks gemäß Anwendungsprofil Bauwerks-Dokumentation (Q8637): Unterschied zwischen den Versionen

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(‎Aussage erstellt: Beschreibung (P7): Bei relozierten Bauwerken wird im Verantwortungsbereich der GND-Agentur Bauwerke immer der frühere Standort erfasst.)
Eigenschaft / Beschreibung
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Bei relozierten Bauwerken wird im Verantwortungsbereich der GND-Agentur Bauwerke immer der frühere Standort erfasst.
Eigenschaft / Beschreibung: Bei relozierten Bauwerken wird im Verantwortungsbereich der GND-Agentur Bauwerke immer der frühere Standort erfasst. / Rang
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Normaler Rang

Version vom 27. September 2022, 07:59 Uhr

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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: spezifische Regel zur Erfassung des Herkunftsortes eines Bauwerks gemäß Anwendungsprofil Bauwerks-Dokumentation
Keine Beschreibung vorhanden

    Aussagen

    Bei relozierten Bauwerken wird im Verantwortungsbereich der GND-Agentur Bauwerke immer der frühere Standort erfasst.
    0 Fundstellen