Körperschaft – Bevorzugter Name (P90): Unterschied zwischen den Versionen

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Wenn der Name von einer Körperschaft oder einer Konferenz Elemente enthält mit einem Erstreckungsstrich, wird dieser ohne Leerzeichen geschrieben. (vgl. AWR zu 1.7.3)
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Normaler Rang

Version vom 17. Dezember 2021, 11:24 Uhr

GND-Datenfeld für den bevorzugten Namen einer Körperschaft (Organisation, Verein, Gesellschaft, Partei, Firma usw.)
  • PICA+ 029A
  • PICA3 110
Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
Körperschaft – Bevorzugter Name
GND-Datenfeld für den bevorzugten Namen einer Körperschaft (Organisation, Verein, Gesellschaft, Partei, Firma usw.)
  • PICA+ 029A
  • PICA3 110

Datentyp

Zeichenkette

Aussagen

Das Feld enthält die bevorzugte Namensform einer Körperschaft.
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Die Erfassung einer Hauptkörperschaft ist obligatorisch.
Steht am Anfang ein zu überlesender Bestandteil, wird das erste Ordnungswort mit „@“ gekennzeichnet; darüber hinaus gibt es im bevorzugten Namen einer Körperschaft keine weiteren nicht-sortierenden Bestandteile.
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Das Unterfeld wird zurzeit im bevorzugten Namen von Körperschaften nicht erfasst.
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Identifizierende Zusätze werden zur Unterscheidung gleichnamiger Körperschaften erfasst.
Das Unterfeld ist wiederholbar, aber mehrere direkt aufeinanderfolgende Zusätze werden nicht in jeweils eigenen Unterfeldern erfasst, sondern in einem Unterfeld mit Deskriptionszeichen aufgereiht. Zur Erfassung von Deskriptionszeichen in Unterfeldern vgl. EH-A-06
Die Inhalte von Zusätzen in diesem Unterfeld werden zusätzlich in den Beziehungs-Feldern erfasst. Die Beziehung wird dort im Unterfeld Anzeigerelevanz gekennzeichnet, wenn der Zusatz zur Hauptkörperschaft gehört. Zur Belegung des Unterfeldes Anzeigerelevanz vgl. EH-A-07„Belegung von 5XX $X“ und EH-K-06„Gleichnamigkeit“
Angaben zum Regelwerk werden mit der einleitenden Formel R: erfasst.
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Für die Bestimmung des bevorzugten Namens einer Körperschaft gelten die Ressource Description and Access (RDA) unter Berücksichtigung der Anwendungsregeln (AWR) und Erläuterungen (ERL) für den deutschsprachigen Raum und der Erfassungshilfen (EH)
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Gemäß RDA 11.2.1 ist ein Name der Körperschaft ein Wort, ein Zeichen oder eine Gruppe von Wörtern und/oder Zeichen, unter dem/der eine Körperschaft bekannt ist.
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Die Erfassung der Namen von Körperschaften erfolgt gemäß den allgemeinen Richtlinien zum Erfassen von Namen, die unter RDA 8.5 vorgegeben sind, ggf. unter Berücksichtigung angegebener Anhänge.
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Der bevorzugte Name einer Körperschaft wird gemäß RDA 11.2.2.2 aus den folgenden Quellen (in dieser Reihenfolge) bestimmt:
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den bevorzugten Informationsquellen (vgl. RDA 2.2.2) in Ressourcen, die mit der Körperschaft in Verbindung stehen
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sonstigen formalen Angaben, die den Ressourcen entnommen werden, die mit der Körperschaft in Verbindung stehen
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sonstigen Quellen (einschließlich Nachschlagewerke).
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Zu den mit einer Körperschaft in Verbindung stehenden Ressourcen gehört auch die Homepage der Körperschaft. Wenn weder die bevorzugten Quellen noch die in Verbindung stehenden Ressourcen wie die Homepage zur Ermittlung des Namens der Körperschaft zur Verfügung stehen bzw. ausreichen, werden die Nachschlagewerke gemäß der Rangfolge der „Liste der fachlichen Nachschlagewerke für die GND“ genutzt.
Eine Fundstelle
Gemäß RDA 11.2.2.3 wird der Name als bevorzugter Name der Körperschaft gewählt, unter dem eine Körperschaft im Allgemeinen identifiziert wird. Das ist nicht unbedingt der offizielle Name.
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Zusätzliche Bestimmungen zur Wahl des bevorzugten Namens bei mehreren Formen desselben Namens vgl. RDA 11.2.2.5 für die Bildung des normierten Sucheinstiegs.
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Die bevorzugten Informationsquellen nach RDA 2.2.2 sind Quellen, die Teil der Ressource selbst sind und die geeignet sind für die Art der Beschreibung (vgl. RDA 2.1) und das Präsentationsformat der Ressource (vgl. RDA 2.2.2.2—2.2.2.4). Sie werden gemäß RDA 2.2.2 nach Medientypen festgelegt.
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Für Ressourcen mit mehreren Seiten ist es im Normalfall nach RDA 2.2.2.2 die Titelseite. Für eine Online-Ressource (Webseite) ist es nach RDA 2.2.2.4.2 im Normalfall der Eingangsbildschirm.
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Wenn die bevorzugte Informationsquelle zur Bestimmung des Namens nicht ausreicht, werden die gesamte Ressource und weitere Informationsquellen wie Nachschlagewerke herangezogen. In der Sacherschließung gilt die gesamte Vorlage bzw. Nachschlagewerke als bevorzugte Informationsquelle.
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In der Sacherschließung gilt die gesamte Vorlage bzw. Nachschlagewerke als bevorzugte Informationsquelle.
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Die Regelungen und AWR unter RDA 11.2.2.5-11.2.2.5.4 sind alle unter Berücksichtigung der Ausnahmen und Sonderregelungen unter RDA 11.2.2.5.4 Gebräuchlicher Name zu sehen.
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Liegen verschiedene Namensformen in der bevorzugten Informationsquelle vor, so wählt man den förmlich präsentierten Namen als bevorzugten Namen. Wenn keine Namensform förmlich präsentiert ist oder aber alle Namen förmlich präsentiert sind, wird die gebräuchlichste Namensform gewählt. Dies ist die am häufigsten vorgefundene Form.
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Die gebräuchlichste Form kann auch eine kurze Namensform bzw. Initialform sein.
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Förmlich präsentierte Namen sind z.B. Namen aus der Verantwortlichkeitsangabe, dem Copyrightvermerk, dem Impressum oder der Adressangabe. Namen aus dem Sachtitel oder dem Fließtext gelten nicht als förmlich präsentiert. Für förmlich präsentierte Namen von Webseitenwerden die Angaben aus den Quellen in folgender Reihenfolge entnommen:
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Darstellung der Körperschaft, wie z.B. „Über uns“, „Wer sind wir?“, Geschichte, Satzung etc.
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Zuletzt: im Layout der Webseite (oberste Zeile, Logo), hervorgehobener Name oder ggf. Kurzbezeichnung. (Nicht immer sind alle Elemente vorhanden. Da häufiger ein Impressum als eine Satzung angeboten wird, wurde diese Reihenfolge festgelegt; beim Vorhandensein einer Satzung bietet es sich ggf. an, die Namensform aus der Satzung zu übernehmen). (Erl. 1 zu RDA 11.2.2.5).
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Wenn der Name in verschiedenen Sprachen vorkommt, wird gemäß RDA 11.2.2.5.2 die Form in der offiziellen Sprache der Körperschaft als bevorzugter Name gewählt.
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Gibt es mehrere offizielle Sprachen, und eine davon ist deutsch, so wird die deutsche Form zum bevorzugten Namen. Ist deutsch keine der offiziellen Sprachen oder ist die offizielle Sprache nicht bekannt, so wird die Form in der Sprache, die überwiegend in Ressourcen verwendet wird, die mit der Körperschaft in Verbindung stehen, als bevorzugter Name gewählt.
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Im Zweifelsfall wird die Form gewählt, die als erstes in der zuerst erhaltenen Ressource präsentiert ist.
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Wenn der Name einer internationalen Körperschaft in Ressourcen, die mit ihr in Verbindung stehen, in deutscher Sprache verwendet wird, wird gemäß RDA 11.2.2.5.3 diese Form als bevorzugter Name gewählt.
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Liegt in den Ressourcen, die mit der Körperschaft in Verbindung stehen, einschließlich der Homepage der Körperschaft, keine deutsche Namensform vor, wird der im Deutschen gebräuchliche Name als bevorzugter Name gewählt. Die Gebräuchlichkeit wird gemäß der „Liste der fachlichen Nachschlagewerke für die GND“ ermittelt.
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Lässt sich kein deutscher Name und auch keine im Deutschen gebräuchliche Form gemäß den Nachschlagewerken ermitteln, gilt gemäß RDA 11.2.2.5.2 die Form in der offiziellen Sprache der Körperschaft als bevorzugter Name.
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Die im Deutschen gebräuchliche Form ist die Form, die ein deutscher Muttersprachler verwendet. Es muss nicht zwingend eine deutsche Form sein, aber es ist die gebräuchliche Form innerhalb der deutschen Sprache (es kann ein Lehnwort oder auch ein Akronym sein).
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Es gelten die allgemeinen Richtlinien zum Erfassen von Namen, die unter RDA 8.5 aufgeführt sind. Außerdem finden die AWR 1 und 2 zur Zeichensetzung beim Übertragen (RDA 1.7.3) Anwendung.
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Für Namen von Körperschaften sind insbesondere folgende Regelungen zu beachten:
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Die Körperschafts- und Konferenznamen beginnen großgeschrieben. Je nach vorliegender Sprache werden die Wörtern im Innern unterschiedlich geschrieben (genaue Regeln vgl. Anhänge A.10, A.16, A.33-A.55). Wenn es keine speziellen Regelungen zu Körperschaften (eigener Abschnitt wie bei Französisch A.40) bei der betreffenden Sprache gibt, gelten die Regeln gemäß A.16.
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Diese Regeln gelten auch für Sprachen, die in Anhang A gar nicht aufgeführt werden (Aserbaidschanisch). Für die Körperschaften und Konferenzen mit einem deutschsprachigen Namen bedeutet dies, dass im Namen alles groß geschrieben wird bis auf Artikel, Konjunktionen und Präpositionen.
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Wenn die Körperschaft bewusst eine ungewöhnliche Schreibweise benutzt, wird diese so übernommen. Bewusst ungewöhnlich ist auch eine durchgehende Kleinschreibung. Dagegen dient eine vollständige Großschreibung oft nur der Hervorhebung des Namens in der Ressource und ist keine ungewöhnliche Schreibung.
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Real existierende Körperschaften können eine Internetadresse als spezifischen Namen haben; erfassen Sie sie unter diesem. (= ERL zu 11.2.1.1)
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Im Deutschen sind Körperschaftsnamen häufig zusammengesetzte Substantive (Komposita), die eigentlich mit Bindestrich verbunden sein müssten. Fehlen diese in den Informationsquellen, werden sie für die Vorzugsbenennung nicht ergänzt. Die Bindestrichform kann als ein abweichender Name erfasst werden. (vgl. AWR zu 1.7.3; im Anhang zur EH-K-01)
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Wenn der Name von einer Körperschaft oder einer Konferenz Elemente enthält mit einem Erstreckungsstrich, wird dieser ohne Leerzeichen geschrieben. (vgl. AWR zu 1.7.3)
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Die Verwendung des Feldes für die Satzart Körperschaft ist obligatorisch und für alle anderen Satzarten nicht zugelassen.
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