Vertretungskörperschaften von religiösen Körperschaften | STA-Klasse (Q11229): Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 11. November 2025, 12:49 Uhr

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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
Vertretungskörperschaften von religiösen Körperschaften | STA-Klasse
Keine Beschreibung vorhanden

    Aussagen

    Vertretungskörperschaften von religiösen Körperschaften sind Organe der Selbstverwaltung aus gewählten oder entsendeten Personen einer Religionsgemeinschaft, z. B. Synoden, Konzilien.
    0 Fundstellen
    STA-KL-VERTRETUNGSKOERPERSCHAFT
    0 Fundstellen
    Vertretungskörperschaften von religiösen Körperschaften, z. B. Synoden, Konzilien, usw.  wurden vor RDA teilweise selbstständig erfasst. Dies ist nicht mehr zutreffend. Die Datensätze müssen im Ereignisfall aufgearbeitet werden.
    0 Fundstellen
    Vertretungskörperschaften von religiösen Körperschaften als Organe der Selbstverwaltung aus gewählten oder entsendeten Personen einer Religionsgemeinschaft werden als Körperschaften behandelt. Diese Vertretungskörperschaften sind eine Einrichtung einer einzelnen Religionsgemeinschaft und werden als Untergliederung dieser Religionsgemeinschaft angesehen. Solche Vertretungskörperschaften sind z. B. Synode, Bischofskonferenz, Konzil, Rat, usw.
    0 Fundstellen
    Für Veranstaltungen (alternativ: Tagungen oder Sitzungen) mit der Bezeichnung Synode oder Konzil finden Sie Informationen in der <a class="ref" href="Q1932">Entitätstypbeschreibung Konferenzen</a>.
    0 Fundstellen
    0 Fundstellen
    Der bevorzugte Name der religiösen Körperschaft wird nach den Basisregeln bestimmt.
    0 Fundstellen
    Bezieht sich das Organ der religiösen Körperschaft nur auf einen bestimmten Teil einer Kirche oder religiösen Körperschaft und ihr Name erscheint in mehreren Sprachen, so wird der Name in der offiziellen Sprache des Bereichs gewählt. Gibt es mehrere offizielle Sprachen innerhalb des Bereichs werden die alternativen Sprachformen als abweichende Namen erfasst.
    0 Fundstellen
    Erfassen Sie bei Vertretungskörperschaften von religiösen Körperschaften die übergeordnete Körperschaft als administrative Überordnung.
    0 Fundstellen