STA-Regel: Körperschaft – Bevorzugter Name in einem anderen Datenbestand oder originalschriftliche Form - Unterfelder: Bemerkungen:13 | GND-Datenfeld (Q10961): Unterschied zwischen den Versionen

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Bezeichnung / deBezeichnung / de
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STA-Regel: Körperschaft – Bevorzugter Name in einem anderen Datenbestand oder originalschriftliche Form - Unterfelder: Bemerkungen:13 | GND-Datenfeld
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STA-Regel: Körperschaft – Bevorzugter Name in einem anderen Datenbestand oder originalschriftliche Form - Unterfelder: Bemerkungen:13 | GND-Datenfeld
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft
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Die Kennzeichnung „Original“ darf nur einmal je Feld vorkommen. Wenn es für eine Sprache sowohl eine Lang - als auch eine Kurzform der Schrift gibt, legen Sie nach den <a href="https://www.dnb.de/SharedDocs/Downloads/DE/Professionell/Standardisierung/AGV/agVerbundPraxisregelnCjk2017.pdf">Praxisregeln zur CJK-Erfassung</a> fest, welche als Original gilt. (Sitz der Körperschaft)
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Die Kennzeichnung „Original“ darf nur einmal je Feld vorkommen. Wenn es für eine Sprache sowohl eine Lang - als auch eine Kurzform der Schrift gibt, legen Sie nach den <a href="https://www.dnb.de/SharedDocs/Downloads/DE/Professionell/Standardisierung/AGV/agVerbundPraxisregelnCjk2017.pdf">Praxisregeln zur CJK-Erfassung</a> fest, welche als Original gilt. (Sitz der Körperschaft) / Rang
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Normaler Rang

Aktuelle Version vom 28. August 2025, 06:53 Uhr

Keine Beschreibung vorhanden
Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Körperschaft – Bevorzugter Name in einem anderen Datenbestand oder originalschriftliche Form - Unterfelder: Bemerkungen:13 | GND-Datenfeld
Keine Beschreibung vorhanden

    Aussagen

    Die Kennzeichnung „Original“ darf nur einmal je Feld vorkommen. Wenn es für eine Sprache sowohl eine Lang - als auch eine Kurzform der Schrift gibt, legen Sie nach den <a href="https://www.dnb.de/SharedDocs/Downloads/DE/Professionell/Standardisierung/AGV/agVerbundPraxisregelnCjk2017.pdf">Praxisregeln zur CJK-Erfassung</a> fest, welche als Original gilt. (Sitz der Körperschaft)
    0 Fundstellen