STA-Regel: Normierte Begriffe zur Beschreibung des Inhalts - erweiterte Liste gemäß RDA DACH - zulässige Werte: Urkunde:1 | RDA-Vorgabewert (Q10739): Unterschied zwischen den Versionen
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Bauert (Diskussion | Beiträge) (Einen Aussagewert festgelegt: Beschreibung (P7): <em>Verwendungshinweis:</em>Handelt es sich beim Inhalt der Urkunde um Quellenmaterial zu einem Sachverhalt, wird in der Sacherschließung zusätzlich die Formangabe <a href="Q2766" class="ref">Quelle</a> verwendet., Bulk change search and replace with jupyter notebook.) |
(Aussage geändert: Beschreibung (P7): <em>Verwendungshinweis:</em><br>Handelt es sich beim Inhalt der Urkunde um Quellenmaterial zu einem Sachverhalt, wird in der Sacherschließung zusätzlich die Formangabe <a href="Q2766" class="ref">Quelle</a> verwendet.) |
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- | + | <em>Verwendungshinweis:</em><br>Handelt es sich beim Inhalt der Urkunde um Quellenmaterial zu einem Sachverhalt, wird in der Sacherschließung zusätzlich die Formangabe <a href="Q2766" class="ref">Quelle</a> verwendet. |
Aktuelle Version vom 10. März 2025, 10:35 Uhr
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Deutsch |
STA-Regel: Normierte Begriffe zur Beschreibung des Inhalts - erweiterte Liste gemäß RDA DACH - zulässige Werte: Urkunde:1 | RDA-Vorgabewert
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Aussagen
<em>Verwendungshinweis:</em><br>Handelt es sich beim Inhalt der Urkunde um Quellenmaterial zu einem Sachverhalt, wird in der Sacherschließung zusätzlich die Formangabe <a href="Q2766" class="ref">Quelle</a> verwendet.