STA-Regel: spezifische Regel für Nationalbibliotheken: RDA-E-E075 - NB Monografien 1 (Q11227): Unterschied zwischen den Versionen
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(Aussage geändert: Beschreibung (P7): Im Feld 504 wird ein Literaturverzeichnis (inkl. Linkliste), eine Diskografie oder eine Filmografie bei gedruckten Ressourcen verpflichtend erwähnt. Ein Literaturverzeichnis umfasst weiterführende Literatur. Hinweise auf Literatur in Fussnoten und Listen von Verlagspublikationen erfüllen die Bedingungen nicht. Die normierten Begriffe sind der <a href="https://ead.nb.admin.ch/web/rda/uebersallg.pdf" target="_blank">Übersetzungsliste</a> zu entnehmen.) |
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- | + | Im Feld 504 wird ein Literaturverzeichnis (inkl. Linkliste), eine Diskografie oder eine Filmografie bei gedruckten Ressourcen verpflichtend erwähnt. Ein Literaturverzeichnis umfasst weiterführende Literatur. Hinweise auf Literatur in Fussnoten und Listen von Verlagspublikationen erfüllen die Bedingungen nicht. Die normierten Begriffe sind der <a href="https://ead.nb.admin.ch/web/rda/uebersallg.pdf" target="_blank">Übersetzungsliste</a> zu entnehmen. |
Version vom 25. März 2024, 10:31 Uhr
Keine Beschreibung vorhanden
Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
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Deutsch |
STA-Regel: spezifische Regel für Nationalbibliotheken: RDA-E-E075 - NB Monografien 1
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Keine Beschreibung vorhanden
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Aussagen
Im Feld 504 wird ein Literaturverzeichnis (inkl. Linkliste), eine Diskografie oder eine Filmografie bei gedruckten Ressourcen verpflichtend erwähnt. Ein Literaturverzeichnis umfasst weiterführende Literatur. Hinweise auf Literatur in Fussnoten und Listen von Verlagspublikationen erfüllen die Bedingungen nicht. Die normierten Begriffe sind der <a href="https://ead.nb.admin.ch/web/rda/uebersallg.pdf" target="_blank">Übersetzungsliste</a> zu entnehmen.
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