Normierte Begriffe zur Beschreibung des Inhalts - enge Liste gemäß RDA DACH | RDA-Vorgabewert (Q2656): Unterschied zwischen den Versionen
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(Aussage geändert: zulässige Werte | Doku: STA-Eigenschaft (P8): Autobiografie | RDA-Vorgabewert (Q2670)) |
(Aussage geändert: zulässige Werte | Doku: STA-Eigenschaft (P8): Bibliografie | RDA-Vorgabewert (Q2022)) |
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Eigenschaft / zulässige Werte | Doku: STA-Eigenschaft: Bibliografie | RDA-Vorgabewert / Qualifikator | |||
+ | Beschreibung: <i>Verwendungshinweis:</i><br> Für alle Arten von Bibliografien und Literaturdatenbanken; kann auch verwendet werden, wenn nur ein Teil der Ressource eine Bibliografie darstellt (z. B. bei Festschriften, wenn ein Beitrag eine Bibliografie ist), aber nicht für Literaturverzeichnisse als Anhang von Veröffentlichungen. |
Version vom 4. Oktober 2023, 10:07 Uhr
DACH-RDA: Liste der wichtigsten normierte Begriffe zur Beschreibung des Inhalts von Publikationen
Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
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Deutsch |
Normierte Begriffe zur Beschreibung des Inhalts - enge Liste gemäß RDA DACH | RDA-Vorgabewert
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DACH-RDA: Liste der wichtigsten normierte Begriffe zur Beschreibung des Inhalts von Publikationen
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Aussagen
Liste der wichtigsten normierte Begriffe zur Erfassung der Art des Inhalts von Veröffentlichungen gemäß RDA DACH
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RDA-VW-E-W085-Liste-1
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Die Liste enthält nur die Begriffe, die laut RDA Anwendungsregel zum Erfassen der Art des Inhalts, sofern sie zutreffen, zu erfassen sind.
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<i>Verwendungshinweis:</i><br> Für vorliegende Autobiografien einer Person oder Personengruppe.<br> Für autobiografische Materialien, die keine geschlossene Darstellung des eigenen Lebens enthalten, sondern einzelne Lebenserfahrungen hervorheben, verwende Erlebnisbericht.
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<i>Verwendungshinweis:</i><br> Für alle Arten von Bibliografien und Literaturdatenbanken; kann auch verwendet werden, wenn nur ein Teil der Ressource eine Bibliografie darstellt (z. B. bei Festschriften, wenn ein Beitrag eine Bibliografie ist), aber nicht für Literaturverzeichnisse als Anhang von Veröffentlichungen.
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Grundsätzlich gilt, dass Formangaben, bei denen die Bezeichnung den ursprünglichen Bezug auf ein Druckwerk erkennen lässt (z. B. Adressbuch) oder die Definition bzw. der Verwendungshinweis dies nahelegen könnte (z. B. durch Verwendung von „Band“), auch auf Digitalisate und Netzpublikationen Anwendung finden.
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