STA-Regel: Erzeugername | RDA-Eigenschaft - Bildressourcen (Q9373): Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 18. Juli 2023, 10:28 Uhr

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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Erzeugername | RDA-Eigenschaft - Bildressourcen
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    Aussagen

    0 Fundstellen
    Werden Angaben des Erzeugernamens ermittelt, müssen diese kenntlich gemacht werden. Setzen Sie den Erzeugernamen beispielsweise in eckige Klammern oder machen Sie eine Erläuterung in einer Anmerkung. Falls der Erzeugername aus einer anderen Quelle als der Bildressource selbst stammt, geben Sie in einer Anmerkung die Quelle an.
    0 Fundstellen
    Sind Angaben zum Erzeugernamen weder der primären Informationsquelle, noch einer anderen Quelle zu entnehmen, kann [Erzeuger nicht ermittelbar] angegeben werden.
    0 Fundstellen