STA-Regel: Vertriebsort | RDA-Eigenschaft - b) Wahrscheinlicher Vertriebsort (Q9983): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 8. März 2023, 08:03 Uhr
Keine Beschreibung vorhanden
Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
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Deutsch |
STA-Regel: Vertriebsort | RDA-Eigenschaft - b) Wahrscheinlicher Vertriebsort
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Keine Beschreibung vorhanden
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Aussagen
Wenn ein Vertriebsort ungewiss ist, geben Sie den Namen des wahrscheinlichen Vertriebsorts an. Berücksichtigen Sie den Namen der übergeordneten Gebietskörperschaft, wenn er für die Identifizierung notwendig ist.<br>Lassen Sie hinter einer ungewissen Angabe ein Fragezeichen folgen.
0 Fundstellen