STA-Regel: Vertriebsort | RDA-Eigenschaft - b) Wahrscheinlicher Vertriebsort (Q9983): Unterschied zwischen den Versionen

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Normaler Rang
 

Version vom 8. März 2023, 08:03 Uhr

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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Vertriebsort | RDA-Eigenschaft - b) Wahrscheinlicher Vertriebsort
Keine Beschreibung vorhanden

    Aussagen

    Wenn ein Vertriebsort ungewiss ist, geben Sie den Namen des wahrscheinlichen Vertriebsorts an. Berücksichtigen Sie den Namen der übergeordneten Gebietskörperschaft, wenn er für die Identifizierung notwendig ist.<br>Lassen Sie hinter einer ungewissen Angabe ein Fragezeichen folgen.
    0 Fundstellen