Beispiel Allgemeines: Übertragen - Symbole 5.1 (Q8711): Unterschied zwischen den Versionen
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(Aussage erstellt: Beschreibung (P7): Es kann ein abweichender Titel "Paragraf 57 AktG" erfasst werden) |
(Aussage geändert: Beschreibung (P7): Es kann ein abweichender Titel "Paragraf 57 AktG" erfasst werden.) |
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Eigenschaft / Beschreibung | Eigenschaft / Beschreibung | ||
- | + | Es kann ein abweichender Titel "Paragraf 57 AktG" erfasst werden. |
Version vom 3. November 2022, 12:26 Uhr
Keine Beschreibung vorhanden
Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
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Deutsch |
Beispiel Allgemeines: Übertragen - Symbole 5.1
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Keine Beschreibung vorhanden
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Aussagen
§ 57 AktG: kein Verbotsgesetz i.S. des § 134 BGB
0 Fundstellen
§ 57 AktG : kein Verbotsgesetz i.S. des § 134 BGB
0 Fundstellen
Es kann ein abweichender Titel "Paragraf 57 AktG" erfasst werden.
0 Fundstellen