STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung des Abweichenden Namens (Q8633): Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Aussage entfernt: Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft (P7): Andere Namen werden als abweichende Namensformen erfasst. Dabei gilt dasselbe wie für den bevorzugten Namen: Bei Bauwerken, Großplastiken, Grab- und Denkmälern innerhalb eines Ortes wird der Ort stets im Unterfeld Zusatz erfasst.) |
(Bezeichnung für [de] geändert: STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung des Abweichenden Namens) |
||
| Bezeichnung / de | Bezeichnung / de | ||
| - | + | STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung des Abweichenden Namens | |
Version vom 2. November 2022, 07:06 Uhr
Core-Regel
| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung des Abweichenden Namens
|
Core-Regel
|
Aussagen
Als abweichende Namensform wird auch der Individualname mit abweichender Ortsbezeichnung (Ortsteil, für Deutschland und Österreich in der Bindestrichform) im Unterfeld Zusatz erfasst, wenn das Bauwerk unter dem Ortsteil bekannt ist. Der Ortsteil wird zusätzlich in Feld Beziehung zu einem Geografikum erfasst.
0 Fundstellen
Haben Teile von Bauwerken einen aussagekräftigen Individualnamen, wird dieser ohne das übergeordnete Bauwerk selbstständig als abweichende Namensform erfasst.
0 Fundstellen