STA-Regel: spezifische Regel zur Erfassung des bevorzugten Namens eines Geografikums für Bauwerke gemäß Anwendungsprofil Bauwerks-Dokumentation (Q8661): Unterschied zwischen den Versionen

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(‎Aussage erstellt: Beschreibung (P7): Die Regeln für Bauwerke, Großplastiken, Grab- und Denkmäler allgemein gelten auch für Kirchenbauten.<ul><li>Nur falls es zwei namensgleiche Kirchenbauten in einem Ort gibt, wird im Zusatz ($g, bzw. Aleph-Unterfeld $h) der Ortsteil erfasst.</li><li>Bevorzugter Name für Kirchenbauten von Gemeinden mit katholischer Konfession ist in der Regel das Patrozinium.Unabhängig von der Konfession gilt: Ist ein Kirchenbau unter einem anderen Individualnamen gemä…)
(‎Aussage erstellt: Beschreibung (P7): Core: Der Ortsteil sollte immer, wenn vorhanden, in der Vorzugsbenennung erfasst werden, um die Disambiguierung jederzeit zu gewährleisten.)
Eigenschaft / Beschreibung
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Core: Der Ortsteil sollte immer, wenn vorhanden, in der Vorzugsbenennung erfasst werden, um die Disambiguierung jederzeit zu gewährleisten.
Eigenschaft / Beschreibung: Core: Der Ortsteil sollte immer, wenn vorhanden, in der Vorzugsbenennung erfasst werden, um die Disambiguierung jederzeit zu gewährleisten. / Rang
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Normaler Rang

Version vom 28. Oktober 2022, 07:14 Uhr

Core
Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: spezifische Regel zur Erfassung des bevorzugten Namens eines Geografikums für Bauwerke gemäß Anwendungsprofil Bauwerks-Dokumentation
Core

    Aussagen

    Als bevorzugter Name gilt der gebräuchliche Name. Er wird entsprechend deutschsprachiger Nachschlagewerke bestimmt.
    0 Fundstellen
    Der bevorzugte Name für Bauwerke, Großplastiken und Grab- und Denkmäler innerhalb eines Ortes wird aus dem gebräuchlichen Namen und dem Standort gebildet.
    0 Fundstellen
    Der gebräuchliche Name ist entweder ein Individualname oder, falls nicht vorhanden, eine Zusammensetzung aus Bauwerksgattungsbezeichnung und Ort. Wenn ein Gattungsbegriff mit einer Himmelsrichtung als Kompositum verwendet wird, gilt dieser Name (etwa „Westtor“) als Individualname.
    0 Fundstellen
    Tragen Bauwerke von Körperschaften keinen eigenen Namen, wird aus einem einschlägigen Gattungsbegriff und dem Namen der Körperschaft ein Individualname gebildet.Der Name der Körperschaft wird mit Bindewörtern angefügt und nicht als Zusatz in einem Unterfeld abgelegt; es wird ein gebräuchlicher Name für das Bauwerk angenommen
    0 Fundstellen
    Der Ort wird in der Form des normierten Sucheinstiegs für diesen Ort erfasst.<ul><li>Der Standort eines Bauwerks ist Teil des normierten Sucheinstiegs und wird immer im Unterfeld Zusatz ($g) erfasst.</li><li>In der Vorzugsbenennung wird als Ort der Hauptort erfasst; der Ortsteil wird in der Vorzugsbenennung nur dann erfasst, wenn aufgrund von Gleichnamigkeit der Hauptort nicht ausreicht.</li></ul>
    0 Fundstellen
    Für Teile von Bauwerken werden deren Benennungen im Unterfeld Allgemeine Unterteilung ($x) an das übergeordnete Bauwerk angefügt.
    0 Fundstellen
    In der Schweiz werden für die Vorzugsbenennung die selbstständig erfassten Orte, nicht die administrativ übergeordneten politischen Gemeinden genommen.
    0 Fundstellen
    Die Regeln für Bauwerke, Großplastiken, Grab- und Denkmäler allgemein gelten auch für Kirchenbauten.<ul><li>Nur falls es zwei namensgleiche Kirchenbauten in einem Ort gibt, wird im Zusatz ($g, bzw. Aleph-Unterfeld $h) der Ortsteil erfasst.</li><li>Bevorzugter Name für Kirchenbauten von Gemeinden mit katholischer Konfession ist in der Regel das Patrozinium.Unabhängig von der Konfession gilt: Ist ein Kirchenbau unter einem anderen Individualnamen gemäß den Nachschlagewerken einschließlich Homepage bekannter als unter seinem Patrozinium oder dem ehemaligen Patrozinium, so gilt dieser als gebräuchlicher Name und wird zum bevorzugten Namen.Konfessionsbezeichnungen können zu Unterscheidung, wenn nötig, hinzugenommen werden.</li><li>Bei Kirchenbauten werden Bezeichnungen wie Sankt, San, Santa, Santissima usw., wenn eindeutig festzustellen, im bevorzugten Namen immer ausgeschrieben, unabhängig von der vorliegenden Namensform.</li><li><em>Dom</em>, <em>Münster</em> und <em>Kathedrale</em> werden wie Bauwerksgattungen behandelt, d. h. der Ort als individualisierendes Element bildet in Verbindung mit dem Sachbegriff den Individualnamen.</li><li>Ein bevorzugter Name in der adjektivischen Form (z. B. Freiburger Münster) ist nicht zulässig, diese Form kann als abweichender Name erfasst werden.</li><li>Eine Funktionsbezeichnung wie zum Beispiel <em>Stiftskirche</em>, <em>Pfarrkirche</em>, <em>Evangelische Kirche</em> oder <em>Wallfahrtskirche</em> wird nur dann zum bevorzugten Namen, wenn sich weder in den Nachschlagewerken noch in der Vorlage oder im Internet eine andere Namensform ermitteln lässt.</li><li>Der Individualname wird auch hier wie bei Bauwerksgattungen gebildet; d. h. der Funktionsbezeichnung wird der Ortsname hinzugefügt.</li>
    0 Fundstellen
    Core: Der Ortsteil sollte immer, wenn vorhanden, in der Vorzugsbenennung erfasst werden, um die Disambiguierung jederzeit zu gewährleisten.
    0 Fundstellen