STA-Regel: spezifische Regel zur Erfassung des Herkunftsortes eines Bauwerks gemäß Anwendungsprofil Bauwerks-Dokumentation (Q8637): Unterschied zwischen den Versionen
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(Aussage erstellt: Schema | Doku: STA-Eigenschaft (P110): STA-Dokumentation | Schema (Q3113)) |
(Aussage erstellt: Beschreibung (P7): Bei relozierten Bauwerken wird im Verantwortungsbereich der GND-Agentur Bauwerke immer der frühere Standort erfasst.) |
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Eigenschaft / Beschreibung | |||
+ | Bei relozierten Bauwerken wird im Verantwortungsbereich der GND-Agentur Bauwerke immer der frühere Standort erfasst. | ||
Eigenschaft / Beschreibung: Bei relozierten Bauwerken wird im Verantwortungsbereich der GND-Agentur Bauwerke immer der frühere Standort erfasst. / Rang | |||
+ | Normaler Rang |
Version vom 27. September 2022, 07:59 Uhr
Keine Beschreibung vorhanden
Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
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Deutsch |
STA-Regel: spezifische Regel zur Erfassung des Herkunftsortes eines Bauwerks gemäß Anwendungsprofil Bauwerks-Dokumentation
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Keine Beschreibung vorhanden
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Aussagen
Bei relozierten Bauwerken wird im Verantwortungsbereich der GND-Agentur Bauwerke immer der frühere Standort erfasst.
0 Fundstellen