Körperschaft – Bevorzugter Name (P90): Unterschied zwischen den Versionen

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Eigenschaft / Definition | Doku: STA-Eigenschaft
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Das Feld enthält die bevorzugte Namensform einer Körperschaft.
Eigenschaft / Definition | Doku: STA-Eigenschaft: Das Feld enthält die bevorzugte Namensform einer Körperschaft. / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Wiederholung | Doku: STA-Eigenschaft
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nein
Eigenschaft / Wiederholung | Doku: STA-Eigenschaft: nein / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Format | Doku: STA-Eigenschaft
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030A
Eigenschaft / Format | Doku: STA-Eigenschaft: 030A / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Format | Doku: STA-Eigenschaft: 030A / Qualifikator
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Eigenschaft / Format | Doku: STA-Eigenschaft
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110
Eigenschaft / Format | Doku: STA-Eigenschaft: 110 / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Format | Doku: STA-Eigenschaft: 110 / Qualifikator
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Eigenschaft / Format | Doku: STA-Eigenschaft
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110
Eigenschaft / Format | Doku: STA-Eigenschaft: 110 / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Format | Doku: STA-Eigenschaft: 110 / Qualifikator
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Eigenschaft / Unterfelder | Doku: GND-Eigenschaft
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Eigenschaft / Unterfelder | Doku: GND-Eigenschaft: Hauptkörperschaft | GND-Unterfeld / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Unterfelder | Doku: GND-Eigenschaft: Hauptkörperschaft | GND-Unterfeld / Qualifikator
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Eigenschaft / Unterfelder | Doku: GND-Eigenschaft: Hauptkörperschaft | GND-Unterfeld / Qualifikator
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Beschreibung: Die Erfassung einer Hauptkörperschaft ist obligatorisch.
Eigenschaft / Unterfelder | Doku: GND-Eigenschaft: Hauptkörperschaft | GND-Unterfeld / Qualifikator
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Beschreibung: Steht am Anfang ein zu überlesender Bestandteil, wird das erste Ordnungswort mit „@“ gekennzeichnet; darüber hinaus gibt es im bevorzugten Namen einer Körperschaft keine weiteren nicht-sortierenden Bestandteile.
Eigenschaft / Unterfelder | Doku: GND-Eigenschaft: Hauptkörperschaft | GND-Unterfeld / Qualifikator
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Eigenschaft / Unterfelder | Doku: GND-Eigenschaft
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Eigenschaft / Unterfelder | Doku: GND-Eigenschaft: Untergeordnete Körperschaft | GND-Unterfeld / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Unterfelder | Doku: GND-Eigenschaft: Untergeordnete Körperschaft | GND-Unterfeld / Qualifikator
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Eigenschaft / Unterfelder | Doku: GND-Eigenschaft: Untergeordnete Körperschaft | GND-Unterfeld / Qualifikator
 +
Beschreibung: Im Unterfeld wird der bevorzugte Name einer Abteilung bzw. untergeordneten Körperschaft erfasst, wenn diese unselbstständig zu erfassen ist.
Eigenschaft / Unterfelder | Doku: GND-Eigenschaft: Untergeordnete Körperschaft | GND-Unterfeld / Qualifikator
 +
Eigenschaft / Unterfelder | Doku: GND-Eigenschaft: Untergeordnete Körperschaft | GND-Unterfeld / Qualifikator
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Eigenschaft / Unterfelder | Doku: GND-Eigenschaft: Untergeordnete Körperschaft | GND-Unterfeld / Qualifikator
 +
Eigenschaft / Unterfelder | Doku: GND-Eigenschaft: Untergeordnete Körperschaft | GND-Unterfeld / Qualifikator
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Eigenschaft / Unterfelder | Doku: GND-Eigenschaft
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Eigenschaft / Unterfelder | Doku: GND-Eigenschaft: Zählung | GND-Unterfeld / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Unterfelder | Doku: GND-Eigenschaft: Zählung | GND-Unterfeld / Qualifikator
 +
Eigenschaft / Unterfelder | Doku: GND-Eigenschaft: Zählung | GND-Unterfeld / Qualifikator
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Beschreibung: Das Unterfeld wird zurzeit im bevorzugten Namen von Körperschaften nicht erfasst.
Eigenschaft / Unterfelder | Doku: GND-Eigenschaft
 +
Eigenschaft / Unterfelder | Doku: GND-Eigenschaft: Zusatz | GND-Unterfeld / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Unterfelder | Doku: GND-Eigenschaft: Zusatz | GND-Unterfeld / Qualifikator
 +
Eigenschaft / Unterfelder | Doku: GND-Eigenschaft: Zusatz | GND-Unterfeld / Qualifikator
 +
Beschreibung: Identifizierende Zusätze werden zur Unterscheidung gleichnamiger Körperschaften erfasst.
Eigenschaft / Unterfelder | Doku: GND-Eigenschaft: Zusatz | GND-Unterfeld / Qualifikator
 +
Beschreibung: Das Unterfeld ist wiederholbar, aber mehrere direkt aufeinanderfolgende Zusätze werden nicht in jeweils eigenen Unterfeldern erfasst, sondern in einem Unterfeld mit Deskriptionszeichen aufgereiht. Zur Erfassung von Deskriptionszeichen in Unterfeldern vgl. EH-A-06
Eigenschaft / Unterfelder | Doku: GND-Eigenschaft: Zusatz | GND-Unterfeld / Qualifikator
 +
Beschreibung: Die Inhalte von Zusätzen in diesem Unterfeld werden zusätzlich in den Beziehungs-Feldern erfasst. Die Beziehung wird dort im Unterfeld Anzeigerelevanz gekennzeichnet, wenn der Zusatz zur Hauptkörperschaft gehört. Zur Belegung des Unterfeldes Anzeigerelevanz vgl. EH-A-07„Belegung von 5XX $X“ und EH-K-06„Gleichnamigkeit“
Eigenschaft / Unterfelder | Doku: GND-Eigenschaft: Zusatz | GND-Unterfeld / Qualifikator
 +
Eigenschaft / Unterfelder | Doku: GND-Eigenschaft: Zusatz | GND-Unterfeld / Qualifikator
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Eigenschaft / Unterfelder | Doku: GND-Eigenschaft: Zusatz | GND-Unterfeld / Fundstelle
 +
Eigenschaft / Unterfelder | Doku: GND-Eigenschaft: Zusatz | GND-Unterfeld / Fundstelle
 +
Eigenschaft / Unterfelder | Doku: GND-Eigenschaft: Zusatz | GND-Unterfeld / Fundstelle
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Eigenschaft / Unterfelder | Doku: GND-Eigenschaft
 +
Eigenschaft / Unterfelder | Doku: GND-Eigenschaft: Allgemeine Unterteilung | GND-Unterfeld / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Unterfelder | Doku: GND-Eigenschaft: Allgemeine Unterteilung | GND-Unterfeld / Qualifikator
 +
Eigenschaft / Unterfelder | Doku: GND-Eigenschaft: Allgemeine Unterteilung | GND-Unterfeld / Qualifikator
 +
Beschreibung: temporär für Migration
Eigenschaft / Unterfelder | Doku: GND-Eigenschaft
 +
Eigenschaft / Unterfelder | Doku: GND-Eigenschaft: Bemerkungen | GND-Unterfeld / Rang
 +
Normaler Rang
Eigenschaft / Unterfelder | Doku: GND-Eigenschaft: Bemerkungen | GND-Unterfeld / Qualifikator
 +
Eigenschaft / Unterfelder | Doku: GND-Eigenschaft: Bemerkungen | GND-Unterfeld / Qualifikator
 +
Beschreibung: Angaben zum Regelwerk werden mit der einleitenden Formel R: erfasst.
Eigenschaft / Validierung | Doku: GND-Eigenschaft
 +
Die Verwendung des Feldes für die Satzart Körperschaft ist obligatorisch und für alle anderen Satzarten nicht zugelassen.
Eigenschaft / Validierung | Doku: GND-Eigenschaft: Die Verwendung des Feldes für die Satzart Körperschaft ist obligatorisch und für alle anderen Satzarten nicht zugelassen. / Rang
 +
Normaler Rang
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
 +
Für die Bestimmung des bevorzugten Namens einer Körperschaft gelten die Ressource Description and Access (RDA) unter Berücksichtigung der Anwendungsregeln (AWR) und Erläuterungen (ERL) für den deutschsprachigen Raum und der Erfassungshilfen (EH)
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Für die Bestimmung des bevorzugten Namens einer Körperschaft gelten die Ressource Description and Access (RDA) unter Berücksichtigung der Anwendungsregeln (AWR) und Erläuterungen (ERL) für den deutschsprachigen Raum und der Erfassungshilfen (EH) / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
 +
Die Erfassung der Namen von Körperschaften erfolgt gemäß den allgemeinen Richtlinien zum Erfassen von Namen, die unter RDA 8.5 vorgegeben sind, ggf. unter Berücksichtigung angegebener Anhänge.
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Die Erfassung der Namen von Körperschaften erfolgt gemäß den allgemeinen Richtlinien zum Erfassen von Namen, die unter RDA 8.5 vorgegeben sind, ggf. unter Berücksichtigung angegebener Anhänge. / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
 +
Gemäß RDA 11.2.1 ist ein Name der Körperschaft ein Wort, ein Zeichen oder eine Gruppe von Wörtern und/oder Zeichen, unter dem/der eine Körperschaft bekannt ist.
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Gemäß RDA 11.2.1 ist ein Name der Körperschaft ein Wort, ein Zeichen oder eine Gruppe von Wörtern und/oder Zeichen, unter dem/der eine Körperschaft bekannt ist. / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
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Informationsquellen
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Informationsquellen / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Informationsquellen / Qualifikator
 +
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
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Der bevorzugte Name einer Körperschaft wird gemäß RDA 11.2.2.2 aus den folgenden Quellen (in dieser Reihenfolge) bestimmt:
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Der bevorzugte Name einer Körperschaft wird gemäß RDA 11.2.2.2 aus den folgenden Quellen (in dieser Reihenfolge) bestimmt: / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
 +
den bevorzugten Informationsquellen (vgl. RDA 2.2.2) in Ressourcen, die mit der Körperschaft in Verbindung stehen
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: den bevorzugten Informationsquellen (vgl. RDA 2.2.2) in Ressourcen, die mit der Körperschaft in Verbindung stehen / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: den bevorzugten Informationsquellen (vgl. RDA 2.2.2) in Ressourcen, die mit der Körperschaft in Verbindung stehen / Qualifikator
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Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
 +
sonstigen formalen Angaben, die den Ressourcen entnommen werden, die mit der Körperschaft in Verbindung stehen
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: sonstigen formalen Angaben, die den Ressourcen entnommen werden, die mit der Körperschaft in Verbindung stehen / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: sonstigen formalen Angaben, die den Ressourcen entnommen werden, die mit der Körperschaft in Verbindung stehen / Qualifikator
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Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
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sonstigen Quellen (einschließlich Nachschlagewerke).
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: sonstigen Quellen (einschließlich Nachschlagewerke). / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: sonstigen Quellen (einschließlich Nachschlagewerke). / Qualifikator
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Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
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Zu den mit einer Körperschaft in Verbindung stehenden Ressourcen gehört auch die Homepage der Körperschaft. Wenn weder die bevorzugten Quellen noch die in Verbindung stehenden Ressourcen wie die Homepage zur Ermittlung des Namens der Körperschaft zur Verfügung stehen bzw. ausreichen, werden die Nachschlagewerke gemäß der Rangfolge der „Liste der fachlichen Nachschlagewerke für die GND“ genutzt.
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Zu den mit einer Körperschaft in Verbindung stehenden Ressourcen gehört auch die Homepage der Körperschaft. Wenn weder die bevorzugten Quellen noch die in Verbindung stehenden Ressourcen wie die Homepage zur Ermittlung des Namens der Körperschaft zur Verfügung stehen bzw. ausreichen, werden die Nachschlagewerke gemäß der Rangfolge der „Liste der fachlichen Nachschlagewerke für die GND“ genutzt. / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Zu den mit einer Körperschaft in Verbindung stehenden Ressourcen gehört auch die Homepage der Körperschaft. Wenn weder die bevorzugten Quellen noch die in Verbindung stehenden Ressourcen wie die Homepage zur Ermittlung des Namens der Körperschaft zur Verfügung stehen bzw. ausreichen, werden die Nachschlagewerke gemäß der Rangfolge der „Liste der fachlichen Nachschlagewerke für die GND“ genutzt. / Fundstelle
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Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
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Die bevorzugten Informationsquellen nach RDA 2.2.2 sind Quellen, die Teil der Ressource selbst sind und die geeignet sind für die Art der Beschreibung (vgl. RDA 2.1) und das Präsentationsformat der Ressource (vgl. RDA 2.2.2.2—2.2.2.4). Sie werden gemäß RDA 2.2.2 nach Medientypen festgelegt.
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Die bevorzugten Informationsquellen nach RDA 2.2.2 sind Quellen, die Teil der Ressource selbst sind und die geeignet sind für die Art der Beschreibung (vgl. RDA 2.1) und das Präsentationsformat der Ressource (vgl. RDA 2.2.2.2—2.2.2.4). Sie werden gemäß RDA 2.2.2 nach Medientypen festgelegt. / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
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Für Ressourcen mit mehreren Seiten ist es im Normalfall nach RDA 2.2.2.2 die Titelseite. Für eine Online-Ressource (Webseite) ist es nach RDA 2.2.2.4.2 im Normalfall der Eingangsbildschirm.
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Für Ressourcen mit mehreren Seiten ist es im Normalfall nach RDA 2.2.2.2 die Titelseite. Für eine Online-Ressource (Webseite) ist es nach RDA 2.2.2.4.2 im Normalfall der Eingangsbildschirm. / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
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Wenn die bevorzugte Informationsquelle zur Bestimmung des Namens nicht ausreicht, werden die gesamte Ressource und weitere Informationsquellen wie Nachschlagewerke herangezogen.
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Wenn die bevorzugte Informationsquelle zur Bestimmung des Namens nicht ausreicht, werden die gesamte Ressource und weitere Informationsquellen wie Nachschlagewerke herangezogen. / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
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In der Sacherschließung gilt die gesamte Vorlage bzw. Nachschlagewerke als bevorzugte Informationsquelle.
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: In der Sacherschließung gilt die gesamte Vorlage bzw. Nachschlagewerke als bevorzugte Informationsquelle. / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
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Verschiedene Namensformen
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Verschiedene Namensformen / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Verschiedene Namensformen / Qualifikator
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Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
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Gemäß RDA 11.2.2.3 wird der Name als bevorzugter Name der Körperschaft gewählt, unter dem eine Körperschaft im Allgemeinen identifiziert wird. Das ist nicht unbedingt der offizielle Name.
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Gemäß RDA 11.2.2.3 wird der Name als bevorzugter Name der Körperschaft gewählt, unter dem eine Körperschaft im Allgemeinen identifiziert wird. Das ist nicht unbedingt der offizielle Name. / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
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Zusätzliche Bestimmungen zur Wahl des bevorzugten Namens bei mehreren Formen desselben Namens vgl. RDA 11.2.2.5 für die Bildung des normierten Sucheinstiegs.
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Zusätzliche Bestimmungen zur Wahl des bevorzugten Namens bei mehreren Formen desselben Namens vgl. RDA 11.2.2.5 für die Bildung des normierten Sucheinstiegs. / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
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Die Regelungen und AWR unter RDA 11.2.2.5-11.2.2.5.4 sind alle unter Berücksichtigung der Ausnahmen und Sonderregelungen unter RDA 11.2.2.5.4 Gebräuchlicher Name zu sehen.
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Die Regelungen und AWR unter RDA 11.2.2.5-11.2.2.5.4 sind alle unter Berücksichtigung der Ausnahmen und Sonderregelungen unter RDA 11.2.2.5.4 Gebräuchlicher Name zu sehen. / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
 +
Liegen verschiedene Namensformen in der bevorzugten Informationsquelle vor, so wählt man den förmlich präsentierten Namen als bevorzugten Namen. Wenn keine Namensform förmlich präsentiert ist oder aber alle Namen förmlich präsentiert sind, wird die gebräuchlichste Namensform gewählt. Dies ist die am häufigsten vorgefundene Form.
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Liegen verschiedene Namensformen in der bevorzugten Informationsquelle vor, so wählt man den förmlich präsentierten Namen als bevorzugten Namen. Wenn keine Namensform förmlich präsentiert ist oder aber alle Namen förmlich präsentiert sind, wird die gebräuchlichste Namensform gewählt. Dies ist die am häufigsten vorgefundene Form. / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
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Die gebräuchlichste Form kann auch eine kurze Namensform bzw. Initialform sein.
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Die gebräuchlichste Form kann auch eine kurze Namensform bzw. Initialform sein. / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
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Förmlich präsentierte Namen sind z.B. Namen aus der Verantwortlichkeitsangabe, dem Copyrightvermerk, dem Impressum oder der Adressangabe. Namen aus dem Sachtitel oder dem Fließtext gelten nicht als förmlich präsentiert. Für förmlich präsentierte Namen von Webseitenwerden die Angaben aus den Quellen in folgender Reihenfolge entnommen:
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Förmlich präsentierte Namen sind z.B. Namen aus der Verantwortlichkeitsangabe, dem Copyrightvermerk, dem Impressum oder der Adressangabe. Namen aus dem Sachtitel oder dem Fließtext gelten nicht als förmlich präsentiert. Für förmlich präsentierte Namen von Webseitenwerden die Angaben aus den Quellen in folgender Reihenfolge entnommen: / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
 +
Impressum bzw. Kontaktadresse
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Impressum bzw. Kontaktadresse / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Impressum bzw. Kontaktadresse / Qualifikator
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Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
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Darstellung der Körperschaft, wie z.B. „Über uns“, „Wer sind wir?“, Geschichte, Satzung etc.
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Darstellung der Körperschaft, wie z.B. „Über uns“, „Wer sind wir?“, Geschichte, Satzung etc. / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Darstellung der Körperschaft, wie z.B. „Über uns“, „Wer sind wir?“, Geschichte, Satzung etc. / Qualifikator
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Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
 +
Zuletzt: im Layout der Webseite (oberste Zeile, Logo), hervorgehobener Name oder ggf. Kurzbezeichnung. (Nicht immer sind alle Elemente vorhanden. Da häufiger ein Impressum als eine Satzung angeboten wird, wurde diese Reihenfolge festgelegt; beim Vorhandensein einer Satzung bietet es sich ggf. an, die Namensform aus der Satzung zu übernehmen). (Erl. 1 zu RDA 11.2.2.5).
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Zuletzt: im Layout der Webseite (oberste Zeile, Logo), hervorgehobener Name oder ggf. Kurzbezeichnung. (Nicht immer sind alle Elemente vorhanden. Da häufiger ein Impressum als eine Satzung angeboten wird, wurde diese Reihenfolge festgelegt; beim Vorhandensein einer Satzung bietet es sich ggf. an, die Namensform aus der Satzung zu übernehmen). (Erl. 1 zu RDA 11.2.2.5). / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Zuletzt: im Layout der Webseite (oberste Zeile, Logo), hervorgehobener Name oder ggf. Kurzbezeichnung. (Nicht immer sind alle Elemente vorhanden. Da häufiger ein Impressum als eine Satzung angeboten wird, wurde diese Reihenfolge festgelegt; beim Vorhandensein einer Satzung bietet es sich ggf. an, die Namensform aus der Satzung zu übernehmen). (Erl. 1 zu RDA 11.2.2.5). / Qualifikator
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Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
 +
Sprache des bevorzugten Namens
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Sprache des bevorzugten Namens / Rang
 +
Normaler Rang
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Sprache des bevorzugten Namens / Qualifikator
 +
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
 +
Wenn der Name in verschiedenen Sprachen vorkommt, wird gemäß RDA 11.2.2.5.2 die Form in der offiziellen Sprache der Körperschaft als bevorzugter Name gewählt.
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Wenn der Name in verschiedenen Sprachen vorkommt, wird gemäß RDA 11.2.2.5.2 die Form in der offiziellen Sprache der Körperschaft als bevorzugter Name gewählt. / Rang
 +
Normaler Rang
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
 +
Gibt es mehrere offizielle Sprachen, und eine davon ist deutsch, so wird die deutsche Form zum bevorzugten Namen. Ist deutsch keine der offiziellen Sprachen oder ist die offizielle Sprache nicht bekannt, so wird die Form in der Sprache, die überwiegend in Ressourcen verwendet wird, die mit der Körperschaft in Verbindung stehen, als bevorzugter Name gewählt.
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Gibt es mehrere offizielle Sprachen, und eine davon ist deutsch, so wird die deutsche Form zum bevorzugten Namen. Ist deutsch keine der offiziellen Sprachen oder ist die offizielle Sprache nicht bekannt, so wird die Form in der Sprache, die überwiegend in Ressourcen verwendet wird, die mit der Körperschaft in Verbindung stehen, als bevorzugter Name gewählt. / Rang
 +
Normaler Rang
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
 +
Im Zweifelsfall wird die Form gewählt, die als erstes in der zuerst erhaltenen Ressource präsentiert ist.
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Im Zweifelsfall wird die Form gewählt, die als erstes in der zuerst erhaltenen Ressource präsentiert ist. / Rang
 +
Normaler Rang
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
 +
Internationale Körperschaften
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Internationale Körperschaften / Rang
 +
Normaler Rang
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Internationale Körperschaften / Qualifikator
 +
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
 +
Wenn der Name einer internationalen Körperschaft in Ressourcen, die mit ihr in Verbindung stehen, in deutscher Sprache verwendet wird, wird gemäß RDA 11.2.2.5.3 diese Form als bevorzugter Name gewählt.
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Wenn der Name einer internationalen Körperschaft in Ressourcen, die mit ihr in Verbindung stehen, in deutscher Sprache verwendet wird, wird gemäß RDA 11.2.2.5.3 diese Form als bevorzugter Name gewählt. / Rang
 +
Normaler Rang
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
 +
Liegt in den Ressourcen, die mit der Körperschaft in Verbindung stehen, einschließlich der Homepage der Körperschaft, keine deutsche Namensform vor, wird der im Deutschen gebräuchliche Name als bevorzugter Name gewählt. Die Gebräuchlichkeit wird gemäß der „Liste der fachlichen Nachschlagewerke für die GND“ ermittelt.
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Liegt in den Ressourcen, die mit der Körperschaft in Verbindung stehen, einschließlich der Homepage der Körperschaft, keine deutsche Namensform vor, wird der im Deutschen gebräuchliche Name als bevorzugter Name gewählt. Die Gebräuchlichkeit wird gemäß der „Liste der fachlichen Nachschlagewerke für die GND“ ermittelt. / Rang
 +
Normaler Rang
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
 +
Lässt sich kein deutscher Name und auch keine im Deutschen gebräuchliche Form gemäß den Nachschlagewerken ermitteln, gilt gemäß RDA 11.2.2.5.2 die Form in der offiziellen Sprache der Körperschaft als bevorzugter Name.
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Lässt sich kein deutscher Name und auch keine im Deutschen gebräuchliche Form gemäß den Nachschlagewerken ermitteln, gilt gemäß RDA 11.2.2.5.2 die Form in der offiziellen Sprache der Körperschaft als bevorzugter Name. / Rang
 +
Normaler Rang
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
 +
Die im Deutschen gebräuchliche Form ist die Form, die ein deutscher Muttersprachler verwendet. Es muss nicht zwingend eine deutsche Form sein, aber es ist die gebräuchliche Form innerhalb der deutschen Sprache (es kann ein Lehnwort oder auch ein Akronym sein).
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Die im Deutschen gebräuchliche Form ist die Form, die ein deutscher Muttersprachler verwendet. Es muss nicht zwingend eine deutsche Form sein, aber es ist die gebräuchliche Form innerhalb der deutschen Sprache (es kann ein Lehnwort oder auch ein Akronym sein). / Rang
 +
Normaler Rang
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
 +
Schreibweisen
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Schreibweisen / Rang
 +
Normaler Rang
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Schreibweisen / Qualifikator
 +
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
 +
Es gelten die allgemeinen Richtlinien zum Erfassen von Namen, die unter RDA 8.5 aufgeführt sind. Außerdem finden die AWR 1 und 2 zur Zeichensetzung beim Übertragen (RDA 1.7.3) Anwendung.
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Es gelten die allgemeinen Richtlinien zum Erfassen von Namen, die unter RDA 8.5 aufgeführt sind. Außerdem finden die AWR 1 und 2 zur Zeichensetzung beim Übertragen (RDA 1.7.3) Anwendung. / Rang
 +
Normaler Rang
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
 +
Für Namen von Körperschaften sind insbesondere folgende Regelungen zu beachten:
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Für Namen von Körperschaften sind insbesondere folgende Regelungen zu beachten: / Rang
 +
Normaler Rang
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
 +
Die Körperschafts- und Konferenznamen beginnen großgeschrieben. Je nach vorliegender Sprache werden die Wörtern im Innern unterschiedlich geschrieben (genaue Regeln vgl. Anhänge A.10, A.16, A.33-A.55). Wenn es keine speziellen Regelungen zu Körperschaften (eigener Abschnitt wie bei Französisch A.40) bei der betreffenden Sprache gibt, gelten die Regeln gemäß A.16.
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Die Körperschafts- und Konferenznamen beginnen großgeschrieben. Je nach vorliegender Sprache werden die Wörtern im Innern unterschiedlich geschrieben (genaue Regeln vgl. Anhänge A.10, A.16, A.33-A.55). Wenn es keine speziellen Regelungen zu Körperschaften (eigener Abschnitt wie bei Französisch A.40) bei der betreffenden Sprache gibt, gelten die Regeln gemäß A.16. / Rang
 +
Normaler Rang
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Die Körperschafts- und Konferenznamen beginnen großgeschrieben. Je nach vorliegender Sprache werden die Wörtern im Innern unterschiedlich geschrieben (genaue Regeln vgl. Anhänge A.10, A.16, A.33-A.55). Wenn es keine speziellen Regelungen zu Körperschaften (eigener Abschnitt wie bei Französisch A.40) bei der betreffenden Sprache gibt, gelten die Regeln gemäß A.16. / Qualifikator
 +
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
 +
Diese Regeln gelten auch für Sprachen, die in Anhang A gar nicht aufgeführt werden (Aserbaidschanisch). Für die Körperschaften und Konferenzen mit einem deutschsprachigen Namen bedeutet dies, dass im Namen alles groß geschrieben wird bis auf Artikel, Konjunktionen und Präpositionen.
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Diese Regeln gelten auch für Sprachen, die in Anhang A gar nicht aufgeführt werden (Aserbaidschanisch). Für die Körperschaften und Konferenzen mit einem deutschsprachigen Namen bedeutet dies, dass im Namen alles groß geschrieben wird bis auf Artikel, Konjunktionen und Präpositionen. / Rang
 +
Normaler Rang
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Diese Regeln gelten auch für Sprachen, die in Anhang A gar nicht aufgeführt werden (Aserbaidschanisch). Für die Körperschaften und Konferenzen mit einem deutschsprachigen Namen bedeutet dies, dass im Namen alles groß geschrieben wird bis auf Artikel, Konjunktionen und Präpositionen. / Qualifikator
 +
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
 +
Wenn die Körperschaft bewusst eine ungewöhnliche Schreibweise benutzt, wird diese so übernommen. Bewusst ungewöhnlich ist auch eine durchgehende Kleinschreibung. Dagegen dient eine vollständige Großschreibung oft nur der Hervorhebung des Namens in der Ressource und ist keine ungewöhnliche Schreibung.
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Wenn die Körperschaft bewusst eine ungewöhnliche Schreibweise benutzt, wird diese so übernommen. Bewusst ungewöhnlich ist auch eine durchgehende Kleinschreibung. Dagegen dient eine vollständige Großschreibung oft nur der Hervorhebung des Namens in der Ressource und ist keine ungewöhnliche Schreibung. / Rang
 +
Normaler Rang
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
 +
Real existierende Körperschaften können eine Internetadresse als spezifischen Namen haben; erfassen Sie sie unter diesem. (= ERL zu 11.2.1.1)
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Real existierende Körperschaften können eine Internetadresse als spezifischen Namen haben; erfassen Sie sie unter diesem. (= ERL zu 11.2.1.1) / Rang
 +
Normaler Rang
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
 +
Bindestriche
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Bindestriche / Rang
 +
Normaler Rang
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Bindestriche / Qualifikator
 +
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
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Im Deutschen sind Körperschaftsnamen häufig zusammengesetzte Substantive (Komposita), die eigentlich mit Bindestrich verbunden sein müssten. Fehlen diese in den Informationsquellen, werden sie für die Vorzugsbenennung nicht ergänzt. Die Bindestrichform kann als ein abweichender Name erfasst werden. (vgl. AWR zu 1.7.3; im Anhang zur EH-K-01)
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Im Deutschen sind Körperschaftsnamen häufig zusammengesetzte Substantive (Komposita), die eigentlich mit Bindestrich verbunden sein müssten. Fehlen diese in den Informationsquellen, werden sie für die Vorzugsbenennung nicht ergänzt. Die Bindestrichform kann als ein abweichender Name erfasst werden. (vgl. AWR zu 1.7.3; im Anhang zur EH-K-01) / Rang
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Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
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Erstreckungsstriche
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Erstreckungsstriche / Rang
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Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Erstreckungsstriche / Qualifikator
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Wenn der Name von einer Körperschaft Elemente enthält mit einem Erstreckungsstrich, wird dieser ohne Leerzeichen geschrieben. (vgl. AWR zu 1.7.3)
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Wenn der Name von einer Körperschaft Elemente enthält mit einem Erstreckungsstrich, wird dieser ohne Leerzeichen geschrieben. (vgl. AWR zu 1.7.3) / Rang
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Initialen
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Initialen / Rang
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Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Initialen / Qualifikator
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Kommen in den Körperschafts- oder Konferenznamen Initialen vor, werden diese mit oder ohne Punkt dazwischen erfasst, abhängig von ihrer üblichen Schreibung. Die jeweils andere Form kann als abweichender Name erfasst werden, wenn diese für die Recherche einen wichtigen Sucheinstieg darstellt.
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Kommen in den Körperschafts- oder Konferenznamen Initialen vor, werden diese mit oder ohne Punkt dazwischen erfasst, abhängig von ihrer üblichen Schreibung. Die jeweils andere Form kann als abweichender Name erfasst werden, wenn diese für die Recherche einen wichtigen Sucheinstieg darstellt. / Rang
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Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
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Es werden keine Spatien zwischen einem Punkt usw. und eine darauffolgende Initiale oder zwischen getrennten Buchstaben oder Initialen, die ohne Punkte in der Informationsquelle erscheinen, gesetzt. (vgl. RDA 8.5.6.2).
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Es werden keine Spatien zwischen einem Punkt usw. und eine darauffolgende Initiale oder zwischen getrennten Buchstaben oder Initialen, die ohne Punkte in der Informationsquelle erscheinen, gesetzt. (vgl. RDA 8.5.6.2). / Rang
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Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
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Einleitende Artikel
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Einleitende Artikel / Rang
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Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Einleitende Artikel / Qualifikator
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Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
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Einleitende Artikel werden gemäß der AWR zu RDA 11.2.2.8 erfasst. Wenn der Artikel zum bevorzugten Namen gehört und so selber angegeben wird, dann wird er groß geschrieben entsprechend dem Beispiel bei RDA 11.2.2.8. "Der Wehrbeauftragte".
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Einleitende Artikel werden gemäß der AWR zu RDA 11.2.2.8 erfasst. Wenn der Artikel zum bevorzugten Namen gehört und so selber angegeben wird, dann wird er groß geschrieben entsprechend dem Beispiel bei RDA 11.2.2.8. "Der Wehrbeauftragte". / Rang
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Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
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Als Überlesungszeichen wird „@“ („Klammeraffe“) verwendet (PICA). In Aleph und Alma wird das Nichtsortierzeichen gesetzt.
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Als Überlesungszeichen wird „@“ („Klammeraffe“) verwendet (PICA). In Aleph und Alma wird das Nichtsortierzeichen gesetzt. / Rang
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Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
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Juristische Wendungen
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Juristische Wendungen / Rang
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Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Juristische Wendungen / Qualifikator
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Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
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Juristische Wendungen werden am Anfang oder am Schluss des Körperschaftsnamens bei der Wahl des bevorzugten Namens weggelassen, es sei denn, dass sie unlösbarer Bestandteil des Namens sind oder ohne sie nicht kenntlich ist, dass es sich um eine Körperschaft handelt.
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Juristische Wendungen werden am Anfang oder am Schluss des Körperschaftsnamens bei der Wahl des bevorzugten Namens weggelassen, es sei denn, dass sie unlösbarer Bestandteil des Namens sind oder ohne sie nicht kenntlich ist, dass es sich um eine Körperschaft handelt. / Rang
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Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
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Im letzteren Fall werden juristische Wendungen am Anfang des Namens mit Komma angeschlossen an das Ende gestellt. Die unveränderte Form soll als abweichender Name erfasst werden.
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Im letzteren Fall werden juristische Wendungen am Anfang des Namens mit Komma angeschlossen an das Ende gestellt. Die unveränderte Form soll als abweichender Name erfasst werden. / Rang
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Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
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Zahlen, die als Ziffern oder als Wörter ausgedrückt sind
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Zahlen, die als Ziffern oder als Wörter ausgedrückt sind / Rang
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Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Zahlen, die als Ziffern oder als Wörter ausgedrückt sind / Qualifikator
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Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
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Zahlen, die als Ziffern oder als Wörter ausgedrückt sind, werden in der Form erfasst, in der sie in der Informationsquelle erscheinen. Für Bestimmungen zum Erfassen einer Ordinalzahl als Bezeichnung, die mit der Benennung einer Konferenz, eines Kongresses, einer Tagung usw. in Verbindung steht, vgl. RDA 11.6.1
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Zahlen, die als Ziffern oder als Wörter ausgedrückt sind, werden in der Form erfasst, in der sie in der Informationsquelle erscheinen. Für Bestimmungen zum Erfassen einer Ordinalzahl als Bezeichnung, die mit der Benennung einer Konferenz, eines Kongresses, einer Tagung usw. in Verbindung steht, vgl. RDA 11.6.1 / Rang
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Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
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Rechtschreibreformen
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Rechtschreibreformen / Rang
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Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Rechtschreibreformen / Qualifikator
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Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
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Gemäß RDA 11.2.2.5.1 wird der bevorzugte Name einer Körperschaft bzw. einer Konferenz bei abweichenden Schreibweisen in der zuerst vorkommenden Form erfasst. Die anderen Schreibweisen werden als abweichende Namen erfasst.
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Gemäß RDA 11.2.2.5.1 wird der bevorzugte Name einer Körperschaft bzw. einer Konferenz bei abweichenden Schreibweisen in der zuerst vorkommenden Form erfasst. Die anderen Schreibweisen werden als abweichende Namen erfasst. / Rang
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Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
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In Ländern, in denen Rechtschreibreformen durchgeführt wurden/werden, wird der bevorzugte Name auf die neue Rechtschreibung geändert, sobald die Namensform in der neuen Schreibweise in Ressourcen, die mit der Körperschaft bzw. der Konferenz in Verbindung stehen, vorkommt. Die Namensform in der alten Schreibweise wird als abweichende Namensform erfasst (vgl. LC PCC PS zu RDA 11.2.2.5.1).
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: In Ländern, in denen Rechtschreibreformen durchgeführt wurden/werden, wird der bevorzugte Name auf die neue Rechtschreibung geändert, sobald die Namensform in der neuen Schreibweise in Ressourcen, die mit der Körperschaft bzw. der Konferenz in Verbindung stehen, vorkommt. Die Namensform in der alten Schreibweise wird als abweichende Namensform erfasst (vgl. LC PCC PS zu RDA 11.2.2.5.1). / Rang
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Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
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Beispiel:
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Beispiel: / Rang
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Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Beispiel: / Qualifikator
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Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
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Laut Homepage lautet der Name heute: „Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes“; d.h. die Rechtschreibreform, die nun eine Schreibung mit 3-fs vorsieht, wurde im Namen umgesetzt.
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Laut Homepage lautet der Name heute: „Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes“; d.h. die Rechtschreibreform, die nun eine Schreibung mit 3-fs vorsieht, wurde im Namen umgesetzt. / Rang
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Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
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Normierter Sucheinstieg mit dem bevorzugten Namen: Deutschland. Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Normierter Sucheinstieg mit dem bevorzugten Namen: Deutschland. Wasser- und Schifffahrtsverwaltung / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Normierter Sucheinstieg mit dem bevorzugten Namen: Deutschland. Wasser- und Schifffahrtsverwaltung / Qualifikator
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Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft
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Zusätzlicher Sucheinstieg mit dem abweichenden Namen: Deutschland. Wasser- und Schiffahrtsverwaltung
Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Zusätzlicher Sucheinstieg mit dem abweichenden Namen: Deutschland. Wasser- und Schiffahrtsverwaltung / Rang
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Eigenschaft / Ausführungsbestimmungen | Doku: GND-Eigenschaft: Zusätzlicher Sucheinstieg mit dem abweichenden Namen: Deutschland. Wasser- und Schiffahrtsverwaltung / Qualifikator
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Eigenschaft / Element von | Doku: STA-Eigenschaft
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Eigenschaft / Element von | Doku: STA-Eigenschaft: Datenfeld | GND-Datenmodell / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Schema | Doku: STA-Eigenschaft
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Eigenschaft / Schema | Doku: STA-Eigenschaft: GND-Datenmodell | Schema / Rang
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Normaler Rang

Version vom 20. Januar 2022, 12:45 Uhr

GND-Datenfeld für den bevorzugten Namen einer Körperschaft (Organisation, Verein, Gesellschaft, Partei, Firma usw.)
  • PICA+ 029A
  • PICA3 110
Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
Körperschaft – Bevorzugter Name
GND-Datenfeld für den bevorzugten Namen einer Körperschaft (Organisation, Verein, Gesellschaft, Partei, Firma usw.)
  • PICA+ 029A
  • PICA3 110

Datentyp

Zeichenkette

Aussagen

Das Feld enthält die bevorzugte Namensform einer Körperschaft.
0 Fundstellen
Die Erfassung einer Hauptkörperschaft ist obligatorisch.
Steht am Anfang ein zu überlesender Bestandteil, wird das erste Ordnungswort mit „@“ gekennzeichnet; darüber hinaus gibt es im bevorzugten Namen einer Körperschaft keine weiteren nicht-sortierenden Bestandteile.
0 Fundstellen
Das Unterfeld wird zurzeit im bevorzugten Namen von Körperschaften nicht erfasst.
0 Fundstellen
Identifizierende Zusätze werden zur Unterscheidung gleichnamiger Körperschaften erfasst.
Das Unterfeld ist wiederholbar, aber mehrere direkt aufeinanderfolgende Zusätze werden nicht in jeweils eigenen Unterfeldern erfasst, sondern in einem Unterfeld mit Deskriptionszeichen aufgereiht. Zur Erfassung von Deskriptionszeichen in Unterfeldern vgl. EH-A-06
Die Inhalte von Zusätzen in diesem Unterfeld werden zusätzlich in den Beziehungs-Feldern erfasst. Die Beziehung wird dort im Unterfeld Anzeigerelevanz gekennzeichnet, wenn der Zusatz zur Hauptkörperschaft gehört. Zur Belegung des Unterfeldes Anzeigerelevanz vgl. EH-A-07„Belegung von 5XX $X“ und EH-K-06„Gleichnamigkeit“
Angaben zum Regelwerk werden mit der einleitenden Formel R: erfasst.
0 Fundstellen
Für die Bestimmung des bevorzugten Namens einer Körperschaft gelten die Ressource Description and Access (RDA) unter Berücksichtigung der Anwendungsregeln (AWR) und Erläuterungen (ERL) für den deutschsprachigen Raum und der Erfassungshilfen (EH)
0 Fundstellen
Die Erfassung der Namen von Körperschaften erfolgt gemäß den allgemeinen Richtlinien zum Erfassen von Namen, die unter RDA 8.5 vorgegeben sind, ggf. unter Berücksichtigung angegebener Anhänge.
0 Fundstellen
Gemäß RDA 11.2.1 ist ein Name der Körperschaft ein Wort, ein Zeichen oder eine Gruppe von Wörtern und/oder Zeichen, unter dem/der eine Körperschaft bekannt ist.
0 Fundstellen
Der bevorzugte Name einer Körperschaft wird gemäß RDA 11.2.2.2 aus den folgenden Quellen (in dieser Reihenfolge) bestimmt:
0 Fundstellen
den bevorzugten Informationsquellen (vgl. RDA 2.2.2) in Ressourcen, die mit der Körperschaft in Verbindung stehen
0 Fundstellen
sonstigen formalen Angaben, die den Ressourcen entnommen werden, die mit der Körperschaft in Verbindung stehen
0 Fundstellen
sonstigen Quellen (einschließlich Nachschlagewerke).
0 Fundstellen
Zu den mit einer Körperschaft in Verbindung stehenden Ressourcen gehört auch die Homepage der Körperschaft. Wenn weder die bevorzugten Quellen noch die in Verbindung stehenden Ressourcen wie die Homepage zur Ermittlung des Namens der Körperschaft zur Verfügung stehen bzw. ausreichen, werden die Nachschlagewerke gemäß der Rangfolge der „Liste der fachlichen Nachschlagewerke für die GND“ genutzt.
Eine Fundstelle
Die bevorzugten Informationsquellen nach RDA 2.2.2 sind Quellen, die Teil der Ressource selbst sind und die geeignet sind für die Art der Beschreibung (vgl. RDA 2.1) und das Präsentationsformat der Ressource (vgl. RDA 2.2.2.2—2.2.2.4). Sie werden gemäß RDA 2.2.2 nach Medientypen festgelegt.
0 Fundstellen
Für Ressourcen mit mehreren Seiten ist es im Normalfall nach RDA 2.2.2.2 die Titelseite. Für eine Online-Ressource (Webseite) ist es nach RDA 2.2.2.4.2 im Normalfall der Eingangsbildschirm.
0 Fundstellen
Wenn die bevorzugte Informationsquelle zur Bestimmung des Namens nicht ausreicht, werden die gesamte Ressource und weitere Informationsquellen wie Nachschlagewerke herangezogen.
0 Fundstellen
In der Sacherschließung gilt die gesamte Vorlage bzw. Nachschlagewerke als bevorzugte Informationsquelle.
0 Fundstellen
Gemäß RDA 11.2.2.3 wird der Name als bevorzugter Name der Körperschaft gewählt, unter dem eine Körperschaft im Allgemeinen identifiziert wird. Das ist nicht unbedingt der offizielle Name.
0 Fundstellen
Zusätzliche Bestimmungen zur Wahl des bevorzugten Namens bei mehreren Formen desselben Namens vgl. RDA 11.2.2.5 für die Bildung des normierten Sucheinstiegs.
0 Fundstellen
Die Regelungen und AWR unter RDA 11.2.2.5-11.2.2.5.4 sind alle unter Berücksichtigung der Ausnahmen und Sonderregelungen unter RDA 11.2.2.5.4 Gebräuchlicher Name zu sehen.
0 Fundstellen
Liegen verschiedene Namensformen in der bevorzugten Informationsquelle vor, so wählt man den förmlich präsentierten Namen als bevorzugten Namen. Wenn keine Namensform förmlich präsentiert ist oder aber alle Namen förmlich präsentiert sind, wird die gebräuchlichste Namensform gewählt. Dies ist die am häufigsten vorgefundene Form.
0 Fundstellen
Die gebräuchlichste Form kann auch eine kurze Namensform bzw. Initialform sein.
0 Fundstellen
Förmlich präsentierte Namen sind z.B. Namen aus der Verantwortlichkeitsangabe, dem Copyrightvermerk, dem Impressum oder der Adressangabe. Namen aus dem Sachtitel oder dem Fließtext gelten nicht als förmlich präsentiert. Für förmlich präsentierte Namen von Webseitenwerden die Angaben aus den Quellen in folgender Reihenfolge entnommen:
0 Fundstellen
0 Fundstellen
Darstellung der Körperschaft, wie z.B. „Über uns“, „Wer sind wir?“, Geschichte, Satzung etc.
0 Fundstellen
Zuletzt: im Layout der Webseite (oberste Zeile, Logo), hervorgehobener Name oder ggf. Kurzbezeichnung. (Nicht immer sind alle Elemente vorhanden. Da häufiger ein Impressum als eine Satzung angeboten wird, wurde diese Reihenfolge festgelegt; beim Vorhandensein einer Satzung bietet es sich ggf. an, die Namensform aus der Satzung zu übernehmen). (Erl. 1 zu RDA 11.2.2.5).
0 Fundstellen
Wenn der Name in verschiedenen Sprachen vorkommt, wird gemäß RDA 11.2.2.5.2 die Form in der offiziellen Sprache der Körperschaft als bevorzugter Name gewählt.
0 Fundstellen
Gibt es mehrere offizielle Sprachen, und eine davon ist deutsch, so wird die deutsche Form zum bevorzugten Namen. Ist deutsch keine der offiziellen Sprachen oder ist die offizielle Sprache nicht bekannt, so wird die Form in der Sprache, die überwiegend in Ressourcen verwendet wird, die mit der Körperschaft in Verbindung stehen, als bevorzugter Name gewählt.
0 Fundstellen
Im Zweifelsfall wird die Form gewählt, die als erstes in der zuerst erhaltenen Ressource präsentiert ist.
0 Fundstellen
Wenn der Name einer internationalen Körperschaft in Ressourcen, die mit ihr in Verbindung stehen, in deutscher Sprache verwendet wird, wird gemäß RDA 11.2.2.5.3 diese Form als bevorzugter Name gewählt.
0 Fundstellen
Liegt in den Ressourcen, die mit der Körperschaft in Verbindung stehen, einschließlich der Homepage der Körperschaft, keine deutsche Namensform vor, wird der im Deutschen gebräuchliche Name als bevorzugter Name gewählt. Die Gebräuchlichkeit wird gemäß der „Liste der fachlichen Nachschlagewerke für die GND“ ermittelt.
0 Fundstellen
Lässt sich kein deutscher Name und auch keine im Deutschen gebräuchliche Form gemäß den Nachschlagewerken ermitteln, gilt gemäß RDA 11.2.2.5.2 die Form in der offiziellen Sprache der Körperschaft als bevorzugter Name.
0 Fundstellen
Die im Deutschen gebräuchliche Form ist die Form, die ein deutscher Muttersprachler verwendet. Es muss nicht zwingend eine deutsche Form sein, aber es ist die gebräuchliche Form innerhalb der deutschen Sprache (es kann ein Lehnwort oder auch ein Akronym sein).
0 Fundstellen
Es gelten die allgemeinen Richtlinien zum Erfassen von Namen, die unter RDA 8.5 aufgeführt sind. Außerdem finden die AWR 1 und 2 zur Zeichensetzung beim Übertragen (RDA 1.7.3) Anwendung.
0 Fundstellen
Für Namen von Körperschaften sind insbesondere folgende Regelungen zu beachten:
0 Fundstellen
Die Körperschafts- und Konferenznamen beginnen großgeschrieben. Je nach vorliegender Sprache werden die Wörtern im Innern unterschiedlich geschrieben (genaue Regeln vgl. Anhänge A.10, A.16, A.33-A.55). Wenn es keine speziellen Regelungen zu Körperschaften (eigener Abschnitt wie bei Französisch A.40) bei der betreffenden Sprache gibt, gelten die Regeln gemäß A.16.
0 Fundstellen
Diese Regeln gelten auch für Sprachen, die in Anhang A gar nicht aufgeführt werden (Aserbaidschanisch). Für die Körperschaften und Konferenzen mit einem deutschsprachigen Namen bedeutet dies, dass im Namen alles groß geschrieben wird bis auf Artikel, Konjunktionen und Präpositionen.
0 Fundstellen
Wenn die Körperschaft bewusst eine ungewöhnliche Schreibweise benutzt, wird diese so übernommen. Bewusst ungewöhnlich ist auch eine durchgehende Kleinschreibung. Dagegen dient eine vollständige Großschreibung oft nur der Hervorhebung des Namens in der Ressource und ist keine ungewöhnliche Schreibung.
0 Fundstellen
Real existierende Körperschaften können eine Internetadresse als spezifischen Namen haben; erfassen Sie sie unter diesem. (= ERL zu 11.2.1.1)
0 Fundstellen
Im Deutschen sind Körperschaftsnamen häufig zusammengesetzte Substantive (Komposita), die eigentlich mit Bindestrich verbunden sein müssten. Fehlen diese in den Informationsquellen, werden sie für die Vorzugsbenennung nicht ergänzt. Die Bindestrichform kann als ein abweichender Name erfasst werden. (vgl. AWR zu 1.7.3; im Anhang zur EH-K-01)
0 Fundstellen
Wenn der Name von einer Körperschaft Elemente enthält mit einem Erstreckungsstrich, wird dieser ohne Leerzeichen geschrieben. (vgl. AWR zu 1.7.3)
0 Fundstellen
Kommen in den Körperschafts- oder Konferenznamen Initialen vor, werden diese mit oder ohne Punkt dazwischen erfasst, abhängig von ihrer üblichen Schreibung. Die jeweils andere Form kann als abweichender Name erfasst werden, wenn diese für die Recherche einen wichtigen Sucheinstieg darstellt.
0 Fundstellen
Es werden keine Spatien zwischen einem Punkt usw. und eine darauffolgende Initiale oder zwischen getrennten Buchstaben oder Initialen, die ohne Punkte in der Informationsquelle erscheinen, gesetzt. (vgl. RDA 8.5.6.2).
0 Fundstellen
Einleitende Artikel werden gemäß der AWR zu RDA 11.2.2.8 erfasst. Wenn der Artikel zum bevorzugten Namen gehört und so selber angegeben wird, dann wird er groß geschrieben entsprechend dem Beispiel bei RDA 11.2.2.8. "Der Wehrbeauftragte".
0 Fundstellen
Als Überlesungszeichen wird „@“ („Klammeraffe“) verwendet (PICA). In Aleph und Alma wird das Nichtsortierzeichen gesetzt.
0 Fundstellen
Juristische Wendungen werden am Anfang oder am Schluss des Körperschaftsnamens bei der Wahl des bevorzugten Namens weggelassen, es sei denn, dass sie unlösbarer Bestandteil des Namens sind oder ohne sie nicht kenntlich ist, dass es sich um eine Körperschaft handelt.
0 Fundstellen
Im letzteren Fall werden juristische Wendungen am Anfang des Namens mit Komma angeschlossen an das Ende gestellt. Die unveränderte Form soll als abweichender Name erfasst werden.
0 Fundstellen
Zahlen, die als Ziffern oder als Wörter ausgedrückt sind
0 Fundstellen
Zahlen, die als Ziffern oder als Wörter ausgedrückt sind, werden in der Form erfasst, in der sie in der Informationsquelle erscheinen. Für Bestimmungen zum Erfassen einer Ordinalzahl als Bezeichnung, die mit der Benennung einer Konferenz, eines Kongresses, einer Tagung usw. in Verbindung steht, vgl. RDA 11.6.1
0 Fundstellen
Gemäß RDA 11.2.2.5.1 wird der bevorzugte Name einer Körperschaft bzw. einer Konferenz bei abweichenden Schreibweisen in der zuerst vorkommenden Form erfasst. Die anderen Schreibweisen werden als abweichende Namen erfasst.
0 Fundstellen
In Ländern, in denen Rechtschreibreformen durchgeführt wurden/werden, wird der bevorzugte Name auf die neue Rechtschreibung geändert, sobald die Namensform in der neuen Schreibweise in Ressourcen, die mit der Körperschaft bzw. der Konferenz in Verbindung stehen, vorkommt. Die Namensform in der alten Schreibweise wird als abweichende Namensform erfasst (vgl. LC PCC PS zu RDA 11.2.2.5.1).
0 Fundstellen
Laut Homepage lautet der Name heute: „Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes“; d.h. die Rechtschreibreform, die nun eine Schreibung mit 3-fs vorsieht, wurde im Namen umgesetzt.
0 Fundstellen
Normierter Sucheinstieg mit dem bevorzugten Namen: Deutschland. Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
0 Fundstellen
Zusätzlicher Sucheinstieg mit dem abweichenden Namen: Deutschland. Wasser- und Schiffahrtsverwaltung
0 Fundstellen
Die Verwendung des Feldes für die Satzart Körperschaft ist obligatorisch und für alle anderen Satzarten nicht zugelassen.
0 Fundstellen