Geister | STA-Klasse (Q3419): Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 12. August 2025, 15:25 Uhr

Klasse für Personen die ...
Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
Geister | STA-Klasse
Klasse für Personen die ...

    Aussagen

    Geister sind übernatürliche Wesen, die durch ein real existierendes Medium wirken und als geistige Schöpfer in der Formalerschließung vorkommen.
    0 Fundstellen
    STA-KL-GEISTER
    0 Fundstellen
    Erfassen Sie Geister nach den Regeln für Personen allgemein.
    0 Fundstellen
    Geister werden nach den allgemeinen RDA-Regeln für die Behandlung von Personen erfasst.
    0 Fundstellen
    Der normierte Sucheinstieg für Geister wird nach den allgemeinen RDA-Regeln für den bevorzugten Sucheinstieg von Personen erfasst. Darüber hinaus wird immer die Kennzeichnung „Geist“ erfasst, unabhängig davon, ob sie zur Unterscheidung von gleichnamigen Personen notwendig ist.
    0 Fundstellen
    Wenn für die Bildung des Sucheinstiegs die Ergänzung weiterer Titel oder sonstiger zur Person gehörender Kennzeichnungen notwendig sind, wird die Kennzeichnung „Geist“ immer als letztes Element des normierten Sucheinstiegs angegeben.
    0 Fundstellen
    0 Fundstellen
    Fügen Sie bei Geistern auch bei zusätzlichen Sucheinstiegen die Kennzeichnung „Geist“ zum abweichenden Namen hinzu.
    0 Fundstellen
    Eine Beziehung zur realen Person, durch die das Geistwesen spricht, kann in Feld Person - Beziehung erfasst werden. Die Gattungsbezeichnung „Übernatürliches Wesen“ wird als Beziehung in Feld Sachbegriff - Beziehung erfasst und als Relationstyp mit instantieller Oberbegriff codiert.
    0 Fundstellen
    Zum Umgang mit Altdaten vgl. Altdatenkonzept.
    0 Fundstellen
    Geister werden in der GND mit dem Entitätencode pxs kodiert.
    0 Fundstellen
    0 Fundstellen
    Der bevorzugte Name und abweichende Namen für Geister werden nach den allgemeinen Regeln für den Sucheinstieg von Personen erfasst.
    0 Fundstellen
    Erfassen Sie immer die Kennzeichnung „Geist“ als identifizierenden Zusatz, unabhängig davon, ob sie zur Unterscheidung von gleichnamigen Personen notwendig ist.
    0 Fundstellen
    Fügen Sie bei Geistern auch bei zusätzlichen Sucheinstiegen die Kennzeichnung „Geist“ zum abweichenden Namen hinzu.
    0 Fundstellen
    Wenn für die Bildung des Sucheinstiegs die Ergänzung weiterer Titel oder sonstiger zur Person gehörender Kennzeichnungen notwendig sind, geben Sie die Kennzeichnung „Geist“ immer als letztes Element des normierten Sucheinstiegs an.
    0 Fundstellen
    0 Fundstellen
    Erfassen Sie eine Beziehung zu einer realen Person, durch die das Geistwesen spricht, nach den Grundregeln unter <a href="RDA-E-P110">Mit Person in Beziehung stehende Person</a>.&nbsp;
    0 Fundstellen
    Erfassen Sie die Gattungsbezeichnung „Übernatürliches Wesen“ als instanziellen Oberbegriff.
    0 Fundstellen