STA-Regel: Ländercode-Leitfaden: Personen | GND-Allgemeines (Q12916): Unterschied zwischen den Versionen

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(‎Aussage geändert: Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft (P7): Die benutzerdefinierten Codes der ehemaligen Gemeinsamen Körperschaftsdatei (XA-DXDE und XA-AAAT) werden nicht verwendet. Die ethnografische Herkunft wird nicht durch einen Ländercode berücksichtigt (Ausnahme siehe <a href="GND-A-LC#Spezielle-Personen-bzw-Volksgruppen">Spezielle Personen- bzw. Volksgruppen</a>). Im Zweifelsfall findet nur derjenige Wirkungsschwerpunkt Berücksichtigung, der im Werk der jeweiligen Person zum Ausdruck kommt.)
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Die benutzerdefinierten Codes der ehemaligen Gemeinsamen Körperschaftsdatei (XA-DXDE und XA-AAAT) werden nicht verwendet. Die ethnografische Herkunft wird nicht durch einen Ländercode berücksichtigt (Ausnahme siehe <a href="GND-A-LC#Spezielle-Personen-bzw-Volksgruppen">Spezielle Personen- bzw. Volksgruppen</a>). Im Zweifelsfall findet nur derjenige Wirkungsschwerpunkt Berücksichtigung, der im Werk der jeweiligen Person zum Ausdruck kommt. / Qualifikator
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Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Die benutzerdefinierten Codes der ehemaligen Gemeinsamen Körperschaftsdatei (XA-DXDE und XA-AAAT) werden nicht verwendet. Die ethnografische Herkunft wird nicht durch einen Ländercode berücksichtigt (Ausnahme siehe <a href="GND-A-LC#Spezielle-Personen-bzw-Volksgruppen">Spezielle Personen- bzw. Volksgruppen</a>). Im Zweifelsfall findet nur derjenige Wirkungsschwerpunkt Berücksichtigung, der im Werk der jeweiligen Person zum Ausdruck kommt. / Qualifikator
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Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Die benutzerdefinierten Codes der ehemaligen Gemeinsamen Körperschaftsdatei (XA-DXDE und XA-AAAT) werden nicht verwendet. Die ethnografische Herkunft wird nicht durch einen Ländercode berücksichtigt (Ausnahme siehe <a href="GND-A-LC#Spezielle-Personen-bzw-Volksgruppen">Spezielle Personen- bzw. Volksgruppen</a>). Im Zweifelsfall findet nur derjenige Wirkungsschwerpunkt Berücksichtigung, der im Werk der jeweiligen Person zum Ausdruck kommt. / Qualifikator
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Version vom 26. August 2025, 12:30 Uhr

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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Ländercode-Leitfaden: Personen | GND-Allgemeines
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    Aussagen

    Für Personen ist die Angabe des Ländercodes verpflichtend. Kann kein Ländercode vergeben werden, wird der Code „ZZ“ als Platzhalter gesetzt.
    0 Fundstellen
    Personen erhalten, wenn möglich, den Ländercode des Staates oder der Staaten, in dem oder in denen die jeweiligen Personen ihren Lebensmittelpunkt beziehungsweise den Schwerpunkt ihres Wirkens haben; verstorbene Personen bekommen, wenn möglich, den zeitlich zutreffenden Code gemäß ISO 3166-3 und den aktuellen Code (ISO 3166-1).
    0 Fundstellen
    Die benutzerdefinierten Codes der ehemaligen Gemeinsamen Körperschaftsdatei (XA-DXDE und XA-AAAT) werden nicht verwendet. Die ethnografische Herkunft wird nicht durch einen Ländercode berücksichtigt (Ausnahme siehe <a href="GND-A-LC#Spezielle-Personen-bzw-Volksgruppen">Spezielle Personen- bzw. Volksgruppen</a>). Im Zweifelsfall findet nur derjenige Wirkungsschwerpunkt Berücksichtigung, der im Werk der jeweiligen Person zum Ausdruck kommt.
    0 Fundstellen
    Historische Persönlichkeiten und Politiker erhalten den Ländercode des Landes, mit dessen politischer Geschichte beziehungsweise Politik sie verbunden sind. Ausgewanderte Autoren (zum Beispiel Exilschriftsteller) können bei Bedarf zusätzlich den Ländercode des Gebietes erhalten, in dessen Sprache sie schreiben.
    0 Fundstellen
    Mit Ausnahme von Tibet erhalten Personen nicht die Ländercodes der Gliedstaaten (ISO 3166-2), sondern nur den übergeordneten Ländercode (ISO 3166-1).
    0 Fundstellen
    0 Fundstellen
    0 Fundstellen
    Englischsprachige irische Autoren erhalten grundsätzlich die Ländercodes für Großbritannien (XA-GB) und die Republik Irland (XA-IE)
    0 Fundstellen
    0 Fundstellen
    Araber, die den heutigen Staaten zugeordnet werden können, erhalten deren Ländercode. Dem arabischen Kulturkreis zugehörige Personen, die nicht einem bestimmten Land/bestimmten Ländern zugeordnet werden können, erhalten den Ländercode „XX“ für „Araber, Arabische Welt“. Die modernen arabisch schreibenden Autoren bekommen in der Regel nur den Ländercode ihres Landes, bei ihren Werken wird der Ländercode „XX“ zusätzlich ergänzt. Die Vergabe des Ländercodes „XX“ für in arabisch geschriebene Werke (sowohl Verfasserwerke als Anonyma) ist obligatorisch (vergleiche <a href="#Landercodes-fur-kontinentubergreifende-Staatengruppen-und-Sonstiges">Vergabe der Ländercodes für kontinentübergreifende Staatengruppen</a>)
    0 Fundstellen
    Jiddisch oder hebräisch schreibende Personen; Personen mit herausragender Bedeutung für das Judentum
    0 Fundstellen
    Jiddisch oder hebräisch schreibende Autoren außerhalb Israels erhalten den Ländercode für den jüdischen Kulturkreis „XY“ (vergleiche <a href="#Landercodes-fur-kontinentubergreifende-Staatengruppen-und-Sonstiges">Vergabe der Ländercodes für kontinentübergreifende Staatengruppen</a>)
    0 Fundstellen
    Personen, die für das Judentum herausragende Bedeutung haben, erhalten zusätzlich den Ländercode „XY“, und zwar auch dann, wenn sie eindeutig heutigen Staaten (mit Ausnahme von Israel) zugeordnet werden können (vergleiche <a href="#Landercodes-fur-kontinentubergreifende-Staatengruppen-und-Sonstiges">Vergabe der Ländercodes für kontinentübergreifende Staatengruppen</a>)
    0 Fundstellen
    Personen mit herausragender Bedeutung für das ehemalige Palästina bis in seine Gegenwart
    0 Fundstellen
    Personen, die für das ehemalige Palästina bis in seine Gegenwart eine herausragende Bedeutung haben, erhalten, auch wenn sie eindeutig heutigen Staaten zugeordnet werden können, zusätzlich den Ländercode „XW“ (vergleiche <a href="#Landercodes-fur-kontinentubergreifende-Staatengruppen-und-Sonstiges">Vergabe der Ländercodes für kontinentübergreifende Staatengruppen</a>)
    0 Fundstellen