STA-Regel: Bevorzugter Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Vertretungskörperschaft (Q12678): Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 17. Juni 2025, 10:08 Uhr

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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Bevorzugter Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Vertretungskörperschaft
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    Aussagen

    Erfassen Sie den Namen der Vertretungskörperschaft als Abteilung der religiösen Körperschaft, zu der sie gehört. Die Erfassung erfolgt unabhängig davon, ob das Organ<em>&nbsp;</em>auf internationaler, nationaler, regionaler, Provinz-, Staats- oder lokaler Ebene amtiert. Wenn die Vertretungskörperschaft einer untergeordneten religiösen Körperschaft zugeordnet ist, erfassen Sie diese als Abteilung der untergeordneten Körperschaft.&nbsp;Wenn der Name in mehreren Sprachen erscheint, erfassen Sie den Namen in der Amtssprache des Bezirks. Bei mehreren Amtssprachen siehe&nbsp;<a class="external-link" href="P423#Formen-in-verschiedenen-Sprachen" rel="nofollow">Basisregel Wahl des bevorzugten Namens einer Körperschaft: Formen in verschiedenen Sprachen</a>.
    0 Fundstellen