STA-Regel: spezifische Regel für Nationalbibliotheken: RDA-E-E075 - NB Monografien 1 (Q11227): Unterschied zwischen den Versionen

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(‎Aussage erstellt: Beschreibung (P7): Im Feld 504 wird ein Literaturverzeichnis (inkl. Linkliste), eine Diskografie oder eine Filmografie bei gedruckten Ressourcen verpflichtend erwähnt. Ein Literaturverzeichnis umfasst weiterführende Literatur. Hinweise auf Literatur in Fussnoten und Listen von Verlagspublikationen erfüllen die Bedingungen nicht. Die normierten Begriffe sind der zu entnehmen.)
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Eigenschaft / Anwendungskontext | Doku: STA-Eigenschaft: Anwendungskontext Schweizerische Nationalbibliothek / Rang
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Normaler Rang

Version vom 25. März 2024, 10:29 Uhr

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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: spezifische Regel für Nationalbibliotheken: RDA-E-E075 - NB Monografien 1
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    Aussagen

    Im Feld 504 wird ein Literaturverzeichnis (inkl. Linkliste), eine Diskografie oder eine Filmografie bei gedruckten Ressourcen verpflichtend erwähnt. Ein Literaturverzeichnis umfasst weiterführende Literatur. Hinweise auf Literatur in Fussnoten und Listen von Verlagspublikationen erfüllen die Bedingungen nicht. Die normierten Begriffe sind der zu entnehmen.
    0 Fundstellen