STA-Regel: Tonart einer repräsentativen Expression | RDA-Eigenschaft - Erfassen einer Tonart einer repräsentativen Expression (Q9855): Unterschied zwischen den Versionen

Aus STA Dokumentationsplattform
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(‎Neues Objekt erstellt)
 
(‎Aussage erstellt: Versionsnummer | STA-Dokumentation (P667): Version 2023/1 | STA-Dokumentation (Q9727), Modified using wikibase-api for Python)
 
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt)
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-EigenschaftEigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft
-
Erfassen Sie die Tonart einer repräsentativen Expression so, wie Sie die Tonart einer Expression erfassen.
+
Erfassen Sie die Tonart einer repräsentativen Expression so, wie Sie die <a class="ref" href="P598">Tonart einer Expression</a> erfassen.
Eigenschaft / Versionsnummer | STA-Dokumentation
 +
Eigenschaft / Versionsnummer | STA-Dokumentation: Version 2023/1 | STA-Dokumentation / Rang
 +
Normaler Rang

Aktuelle Version vom 8. August 2023, 06:57 Uhr

Keine Beschreibung vorhanden
Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Tonart einer repräsentativen Expression | RDA-Eigenschaft - Erfassen einer Tonart einer repräsentativen Expression
Keine Beschreibung vorhanden

    Aussagen

    Als Tonart einer repräsentativen Expression gilt die Tonart, für die das Musikwerk ursprünglich konzipiert worden ist.
    0 Fundstellen
    Nach dem WEMI-Modell sind zwar alle Expressionen eines Werks gleichwertig, manche Eigenschaften einer Expression sind aber nützlich oder sogar notwendig, um ein Werk eindeutig zu beschreiben. Diese Eigenschaften können als Elemente einer repräsentativen Expression auf Werkebene erfasst werden. Im Musikbereich sind das Besetzung und Tonart der Originalkomposition.
    0 Fundstellen
    Erfassen Sie die Tonart einer repräsentativen Expression so, wie Sie die <a class="ref" href="P598">Tonart einer Expression</a> erfassen.
    0 Fundstellen
    <strong>Beispiel</strong>
    0 Fundstellen