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Akteure, die nicht mit der Ressource als Ganzes in Verbindung stehen, sondern mit einem darin enthaltenen Teil, werden nicht grundsätzlich als Mitwirkende erfasst. Verwenden Sie für diese stattdessen dieselbe Beziehungskennzeichnung wie für einen Akteur, der mit der Ressource als Ganzes in Verbindung steht. Dies gilt für alle Beziehungen auf der Ebene des Werks, der Expression und der Manifestation. Beispielsweise wird für den Verfasser eines in der Ressource enthaltenen Aufsatzes die Beziehungskennzeichnung "Verfasser" verwendet oder für den Dirigenten eines in der Ressource enthaltenen Konzertes die Beziehungskennzeichnung "Dirigent".
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Als Mitwirkende können Personen, Körperschaften und Familien auftreten. Zur Erfassung von Familien als Mitwirkenden siehe Spezialregeln.

Aktuelle Version vom 18. Mai 2022, 07:05 Uhr

Test Fließtext Gendering


Mitwirkende sind Akteure, die in Beziehung zu einer Expression stehen, z. B. als Herausgeber*in, Übersetzende, Illustratoren, Ausführende (Schauspieler, Sänger etc.) oder als Verfasser von Zusatztexten (z. B. eines Kommentars oder Nachworts).

Nicht zu den Mitwirkenden gehören Akteure, die durch die Zusammenstellung von Daten, Informationen usw. ein eigenes Werk schaffen (z. B. Bibliografien, Wörterbucher); diese werden als geistige Schöpfer betrachtet.

Akteure, die nicht mit der Ressource als Ganzes in Verbindung stehen, sondern mit einem darin enthaltenen Teil, werden nicht grundsätzlich als Mitwirkende erfasst. Verwenden Sie für diese stattdessen dieselbe Beziehungskennzeichnung wie für einen Akteur, der mit der Ressource als Ganzes in Verbindung steht. Dies gilt für alle Beziehungen auf der Ebene des Werks, der Expression und der Manifestation. Beispielsweise wird für den Verfasser eines in der Ressource enthaltenen Aufsatzes die Beziehungskennzeichnung "Verfasser" verwendet oder für den Dirigenten eines in der Ressource enthaltenen Konzertes die Beziehungskennzeichnung "Dirigent".

Als Mitwirkende können Personen, Körperschaften und Familien auftreten. Zur Erfassung von Familien als Mitwirkenden siehe Spezialregeln.