Geister | Entitätstyp (Q3419): Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 24. November 2025, 10:05 Uhr
Klasse für Personen die ...
| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
Geister | Entitätstyp
|
Klasse für Personen die ...
|
Aussagen
Geister sind übernatürliche Wesen, die durch ein real existierendes Medium wirken und als geistige Schöpfer in der Formalerschließung vorkommen.
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STA-KL-GEISTER
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Erfassen Sie Geister nach den Regeln für Personen allgemein.
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Bevorzugter Name und abweichende Namen
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Der bevorzugte Name und abweichende Namen für Geister werden nach den allgemeinen Regeln für den Sucheinstieg von Personen erfasst.
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Identifizierende Merkmale
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Erfassen Sie immer die Kennzeichnung „Geist“ als identifizierenden Zusatz, unabhängig davon, ob sie zur Unterscheidung von gleichnamigen Personen notwendig ist.
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Fügen Sie bei Geistern auch bei zusätzlichen Sucheinstiegen die Kennzeichnung „Geist“ zum abweichenden Namen hinzu.
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Wenn für die Bildung des Sucheinstiegs die Ergänzung weiterer Titel oder sonstiger zur Person gehörender Kennzeichnungen notwendig sind, geben Sie die Kennzeichnung „Geist“ immer als letztes Element des normierten Sucheinstiegs an.
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Mit einer Person in Beziehung stehende Person
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Erfassen Sie eine Beziehung zu einer realen Person, durch die das Geistwesen spricht, nach den Grundregeln unter <a href="RDA-E-P110">Mit Person in Beziehung stehende Person</a>.
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Instanzieller Oberbegriff
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Erfassen Sie die Gattungsbezeichnung „Übernatürliches Wesen“ als instanziellen Oberbegriff.
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