STA-Regel: spezifische Regel für die Verwendung des RDA-Vorgabewerts Faksimile (Q10249): Unterschied zwischen den Versionen

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Handelt es sich beim Inhalt des Faksimiles um Quellenmaterial zu einem Sachverhalt, wird in der Sacherschließung zusätzlich die Formangabe "Quelle" verwendet.
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Normaler Rang

Version vom 25. April 2023, 05:10 Uhr

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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: spezifische Regel für die Verwendung des RDA-Vorgabewerts Faksimile
Keine Beschreibung vorhanden

    Aussagen

    Handelt es sich beim Inhalt des Faksimiles um Quellenmaterial zu einem Sachverhalt, wird in der Sacherschließung zusätzlich die Formangabe "Quelle" verwendet.
    0 Fundstellen