STA-Regel: Geistiger Schöpfer | RDA-Eigenschaft - Bildressourcen (Q9396): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 6. April 2023, 07:04 Uhr
Keine Beschreibung vorhanden
Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
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Deutsch |
STA-Regel: Geistiger Schöpfer | RDA-Eigenschaft - Bildressourcen
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Keine Beschreibung vorhanden
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Aussagen
Erfassen eines geistigen Schöpfers mit unvollständiger Namensgebung bei Bildressourcen
0 Fundstellen
Wenn auf einer Ressource nur der Nachname einer Person steht, oder nur die Initialen oder eine Signatur in Form einzelner Buchstaben oder ein Monogramm usw. und der zugrundeliegende Name hierfür nicht bekannt ist (und auch nicht ermittelbar/recherchierbar), und somit z. B. keine eindeutige Verknüpfung mit einem GND-Normsatz möglich ist, wird der "Geistige Schöpfer" zunächst in Vorlageform in der Verantwortlichkeitsangabe angegeben. Zusätzlich kann ein Eintrag als "Geistiger Schöpfer" nach den Vorgaben zur Erfassung von Notnamen (<a href="https://wiki.dnb.de/download/attachments/90411361/EH-P-15.pdf?version=16&modificationDate=1605617139000&api=v2" rel="nofollow">EH-P-15</a>)<strong> </strong>erfolgen. Unabhängig davon aber, ob der Eintrag als „Geistiger Schöpfer“ ausschließlich in der "Verantwortlichkeitsangabe" erfolgt, oder in der Kombination „Geistiger Schöpfer (Notnamen) und Verantwortlichkeitsangabe“, muss in solch einem Fall ergänzend immer eine erläuternde Anmerkung angegeben werden.
0 Fundstellen
Wenn auf der Ressource nur ein unlesbarer Name vorliegt oder einzelne unlesbare Initialen usw. vorliegen, wird weder ein Eintrag als "Geistiger Schöpfer" noch eine "Verantwortlichkeitsangabe" angegeben. Stattdessen kann eine erläuternde Anmerkung gemacht werden.
0 Fundstellen
Ist für eine Ressource kein "Geistiger Schöpfer" bekannt (oder ermittelbar/recherchierbar), bleibt der Eintrag zum geistigen Schöpfer leer und es wird weder eine "Verantwortlichkeitsangabe" erstellt, noch eine erläuternde Anmerkung gemacht.
0 Fundstellen