STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung des Herkunftsortes eines Bauwerks gemäß Anwendungskontext Bauwerks-Dokumentation (Q8637): Unterschied zwischen den Versionen
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(Bezeichnung für [de] geändert: STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung des Herkunftsortes eines Bauwerks gemäß Anwendungskontext Bauwerks-Dokumentation) |
(Aussage geändert: Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft (P7): Bei translozierten Bauwerken wird im Verantwortungsbereich der GND-Agentur Bauwerke immer der frühere Standort erfasst.) |
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| Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft | Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft | ||
| - | + | Bei translozierten Bauwerken wird im Verantwortungsbereich der GND-Agentur Bauwerke immer der frühere Standort erfasst. | |
Version vom 4. November 2022, 12:57 Uhr
Plus-Regel
| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung des Herkunftsortes eines Bauwerks gemäß Anwendungskontext Bauwerks-Dokumentation
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Plus-Regel
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Aussagen
Bei translozierten Bauwerken wird im Verantwortungsbereich der GND-Agentur Bauwerke immer der frühere Standort erfasst.
0 Fundstellen
Im Unterfeld Zeitliche Gültigkeit soll wenn möglich der Zeitraum erfasst werden, in dem sich das Bauwerk an diesem Standort befunden hat.
0 Fundstellen