STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung der Beziehung zu einem Geografikum (Q8638): Unterschied zwischen den Versionen
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(Aussage geändert: Beschreibung (P7): Akteursrollen können auch durch Gebietskörperschaften wahrgenommen werden. Deshalb ist es prinzipiell auch möglich, solche Rollen - wenn zutreffend - als in Beziehung stehendes Geografikum zu erfassen.) |
(Bezeichnung für [de] geändert: STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung der Beziehung zu einem Geografikum) |
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Bezeichnung / de | Bezeichnung / de | ||
- | + | STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung der Beziehung zu einem Geografikum |
Version vom 2. November 2022, 07:07 Uhr
Core-Regel
Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
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Deutsch |
STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung der Beziehung zu einem Geografikum
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Core-Regel
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Aussagen
Standort des Bauwerks
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Der Standort des Bauwerks wird mit dem Beziehungskennzeichen Ort, Sitz (allgemein) als in Beziehung stehendes Geografikum erfasst. Bei Bedarf können je nach dem Inhalt der identifizierenden Zusätze von abweichenden Namen weitere in Beziehung stehend Orte (z. B. der Hauptort oder der Ortsteil) erfasst werden. Die Ortsangabe, die dem Inhalt des identifizierendes Zusatzes des bevorzugten Namens entspricht, wird im Unterfeld Anzeigerelevanz mit "1" codiert. Werden zusammengehörige Bauensemble bzw. komplexe Bauwerke durch mehrere GND-Normsätze repräsentiert, so wird jeweils von den Gebäudeteil auf das Ensemble als in Beziehung stehendes Geografikum mit dem Beziehungskennzeichen Oberbegriff partitiv referenziert.
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Akteursrollen können auch durch Gebietskörperschaften wahrgenommen werden. Deshalb ist es prinzipiell auch möglich, solche Rollen - wenn zutreffend - als in Beziehung stehendes Geografikum zu erfassen.
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