Geister (Q228): Unterschied zwischen den Versionen

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(‎Aussage erstellt: Beschreibung (P7): Normierter Sucheinstieg)
(‎Aussage erstellt: Beschreibung (P7): Der normierte Sucheinstieg für Geister wird nach den allgemeinen RDA-Regeln für den bevorzugten Sucheinstieg von Personen erfasst. Darüber hinaus wird immer die Kennzeichnung „Geist“ erfasst, unabhängig davon, ob sie zur Unterscheidung von gleichnamigen Personen notwendig ist.)
Eigenschaft / Beschreibung
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Der normierte Sucheinstieg für Geister wird nach den allgemeinen RDA-Regeln für den bevorzugten Sucheinstieg von Personen erfasst. Darüber hinaus wird immer die Kennzeichnung „Geist“ erfasst, unabhängig davon, ob sie zur Unterscheidung von gleichnamigen Personen notwendig ist.
Eigenschaft / Beschreibung: Der normierte Sucheinstieg für Geister wird nach den allgemeinen RDA-Regeln für den bevorzugten Sucheinstieg von Personen erfasst. Darüber hinaus wird immer die Kennzeichnung „Geist“ erfasst, unabhängig davon, ob sie zur Unterscheidung von gleichnamigen Personen notwendig ist. / Rang
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Normaler Rang

Version vom 11. Juli 2022, 11:36 Uhr

GND-Code "pxs" für Geister
Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
Geister
GND-Code "pxs" für Geister

    Aussagen

    Ein Geistwesen oder einfach Geist ist nach einer weltweit verbreiteten Vorstellung ein immaterielles oder (zumeist) „feinstoffliches“ Wesen, dem übermenschliche, aber begrenzte Fähigkeiten zugeschrieben werden. In religiösen Systemen stehen die Geistwesen in der Rangfolge unter Gott (oder mehreren Göttern).
    0 Fundstellen
    Für Geister wird immer die Kennzeichnung „Geist“ erfasst, unabhängig davon, ob sie zur Unterscheidung von gleichnamigen Personen notwendig ist.
    0 Fundstellen
    Geister werden nach den allgemeinen RDA-Regeln für die Behandlung von Personen erfasst.
    0 Fundstellen
    Der normierte Sucheinstieg für Geister wird nach den allgemeinen RDA-Regeln für den bevorzugten Sucheinstieg von Personen erfasst. Darüber hinaus wird immer die Kennzeichnung „Geist“ erfasst, unabhängig davon, ob sie zur Unterscheidung von gleichnamigen Personen notwendig ist.
    0 Fundstellen