STA-Regel: Konferenzen - Definition (Q13678): Unterschied zwischen den Versionen

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Vertretungskörperschaften von religiösen Körperschaften (z. B. Synode, Konzil, usw.) sowie weitere religiöse Organe gelten dagegen als Körperschaften, wenn sie als ständige Einrichtung konstituiert sind (siehe&nbsp;Entitätstypbeschreibung&nbsp;<a href="STA-KL-VERTRETUNGSKOERPERSCHAFT?live=prod">Vertretungskörperschaften von religiösen Körperschaften</a>).
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Vertretungskörperschaften von religiösen Körperschaften (z. B. Synode, Konzil, usw.) sowie weitere religiöse Organe gelten dagegen als Körperschaften, wenn sie als ständige Einrichtung konstituiert sind (siehe&nbsp;Entitätstypbeschreibung&nbsp;<a href="STA-KL-VERTRETUNGSKOERPERSCHAFT">Vertretungskörperschaften von religiösen Körperschaften</a>).

Aktuelle Version vom 9. Dezember 2025, 10:19 Uhr

Keine Beschreibung vorhanden
Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Konferenzen - Definition
Keine Beschreibung vorhanden

    Aussagen

    Als Konferenzen gelten auch Sportwettkämpfe (z. B. Internationales Weissenhof-Turnier), Expeditionen (z. B. Deutsche Südpolar-Expedition), Messen (z. B. Innsbrucker Frühjahrsmesse), Feste (z. B. Literaturfest Kleinwalsertal). Ebenso regelmäßig wiederkehrende Ausstellungen (z. B. Biennale di Venezia) und Preisverleihungen, allerdings nur die Veranstaltungen, nicht die Preise an sich (z. B. Kulturpreis des Kantons Schwyz).
    0 Fundstellen
    Nicht als Konferenzen behandelt werden Auktionen, Vorlesungen, Vorlesungs- und Vortragsreihen, Konzerte oder TV- und Radio-Sendungen.
    0 Fundstellen
    Sonderfall Thementag: Thementage sind an und für sich keine Konferenzen. Wenn ein Thementag aber als Anlass für Veranstaltungen genutzt wird und die Benennung mit dem Thementag erfolgt, ist die Erfassung als Konferenz zulässig.<br />
    0 Fundstellen
    Einzelne Tagungen/Sitzungen von religiösen Vertretungskörperschaften werden als Konferenzen behandelt. Ebenso als Konferenzen behandelt werden gelegentlich einberufene Gremien der kirchlichen Selbstverwaltungen, die nur für einen begrenzten Zeitraum bestehen. Zu Konferenzen gehören auch Ökumenische Konzilien.
    0 Fundstellen
    Vertretungskörperschaften von religiösen Körperschaften (z. B. Synode, Konzil, usw.) sowie weitere religiöse Organe gelten dagegen als Körperschaften, wenn sie als ständige Einrichtung konstituiert sind (siehe&nbsp;Entitätstypbeschreibung&nbsp;<a href="STA-KL-VERTRETUNGSKOERPERSCHAFT">Vertretungskörperschaften von religiösen Körperschaften</a>).
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