STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung des Herkunftsortes eines Bauwerks gemäß Anwendungskontext Bauwerks-Dokumentation (Q8637): Unterschied zwischen den Versionen

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Bezeichnung / deBezeichnung / de
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STA-Regel: spezifische Regel zur Erfassung des Herkunftsortes eines Bauwerks gemäß Anwendungsprofil Bauwerks-Dokumentation
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STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung des Herkunftsortes eines Bauwerks gemäß Anwendungskontext Bauwerks-Dokumentation
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-EigenschaftEigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft
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Bei relozierten Bauwerken wird im Verantwortungsbereich der GND-Agentur Bauwerke immer der frühere Standort erfasst.
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Erfassen Sie immer den Ort, den Sie als identifizierenden Zusatz zur Bildung des normierten Sucheinstiegs verwendet haben. Erfassen Sie neben dem Hauptort auch stets den Ortsteil, wenn Sie diesen als identifizierenden Zusatz zur Bildung des zusätzlichen Sucheinstiegs herangezogen haben.
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-EigenschaftEigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft
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Im Unterfeld Zeitliche Gültigkeit soll wenn möglich der Zeitraum erfasst werden, in dem sich das Bauwerk an diesem Standort befunden hat.
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Je nach Inhalt des identifizierenden Zusatzes der zusätzlichen Sucheinstiege können Sie weitere Orte erfassen.
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft
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Bei Bauwerken außerhalb eines Ortes, die unter dem Individualnamen erfasst werden, kann die Gemarkung, auf der sich das Bauwerk befindet, oder ein nahegelegener Ort erfasst werden.
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Bei Bauwerken außerhalb eines Ortes, die unter dem Individualnamen erfasst werden, kann die Gemarkung, auf der sich das Bauwerk befindet, oder ein nahegelegener Ort erfasst werden. / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Bei Bauwerken außerhalb eines Ortes, die unter dem Individualnamen erfasst werden, kann die Gemarkung, auf der sich das Bauwerk befindet, oder ein nahegelegener Ort erfasst werden. / Qualifikator
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Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Bei Bauwerken außerhalb eines Ortes, die unter dem Individualnamen erfasst werden, kann die Gemarkung, auf der sich das Bauwerk befindet, oder ein nahegelegener Ort erfasst werden. / Qualifikator
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Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Bei Bauwerken außerhalb eines Ortes, die unter dem Individualnamen erfasst werden, kann die Gemarkung, auf der sich das Bauwerk befindet, oder ein nahegelegener Ort erfasst werden. / Qualifikator
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Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Bei Bauwerken außerhalb eines Ortes, die unter dem Individualnamen erfasst werden, kann die Gemarkung, auf der sich das Bauwerk befindet, oder ein nahegelegener Ort erfasst werden. / Qualifikator
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Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Bei Bauwerken außerhalb eines Ortes, die unter dem Individualnamen erfasst werden, kann die Gemarkung, auf der sich das Bauwerk befindet, oder ein nahegelegener Ort erfasst werden. / Qualifikator
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Eigenschaft / Versionsnummer | STA-Dokumentation
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Eigenschaft / Versionsnummer | STA-Dokumentation: Version 2023/1 | STA-Dokumentation / Rang
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Normaler Rang

Aktuelle Version vom 17. September 2025, 06:56 Uhr

Plus-Regel
Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung des Herkunftsortes eines Bauwerks gemäß Anwendungskontext Bauwerks-Dokumentation
Plus-Regel

    Aussagen

    Erfassen Sie immer den Ort, den Sie als identifizierenden Zusatz zur Bildung des normierten Sucheinstiegs verwendet haben. Erfassen Sie neben dem Hauptort auch stets den Ortsteil, wenn Sie diesen als identifizierenden Zusatz zur Bildung des zusätzlichen Sucheinstiegs herangezogen haben.
    0 Fundstellen
    Je nach Inhalt des identifizierenden Zusatzes der zusätzlichen Sucheinstiege können Sie weitere Orte erfassen.
    0 Fundstellen