STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung des Herkunftsortes eines Bauwerks gemäß Anwendungskontext Bauwerks-Dokumentation (Q8637): Unterschied zwischen den Versionen
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Bauert (Diskussion | Beiträge) (Aussage erstellt: Versionsnummer | STA-Dokumentation (P667): Version 2023/1 | STA-Dokumentation (Q9727), Modified using wikibase-api for Python) |
(Datenobjekt geändert: Update durch Sta-Editor) |
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| Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft | Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft | ||
| - | + | Erfassen Sie immer den Ort, den Sie als identifizierenden Zusatz zur Bildung des normierten Sucheinstiegs verwendet haben. Erfassen Sie neben dem Hauptort auch stets den Ortsteil, wenn Sie diesen als identifizierenden Zusatz zur Bildung des zusätzlichen Sucheinstiegs herangezogen haben. | |
| Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft | Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft | ||
| - | + | Je nach Inhalt des identifizierenden Zusatzes der zusätzlichen Sucheinstiege können Sie weitere Orte erfassen. | |
| Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft | |||
| + | Bei Bauwerken außerhalb eines Ortes, die unter dem Individualnamen erfasst werden, kann die Gemarkung, auf der sich das Bauwerk befindet, oder ein nahegelegener Ort erfasst werden. | ||
| Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Bei Bauwerken außerhalb eines Ortes, die unter dem Individualnamen erfasst werden, kann die Gemarkung, auf der sich das Bauwerk befindet, oder ein nahegelegener Ort erfasst werden. / Rang | |||
| + | Normaler Rang | ||
| Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Bei Bauwerken außerhalb eines Ortes, die unter dem Individualnamen erfasst werden, kann die Gemarkung, auf der sich das Bauwerk befindet, oder ein nahegelegener Ort erfasst werden. / Qualifikator | |||
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| Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Bei Bauwerken außerhalb eines Ortes, die unter dem Individualnamen erfasst werden, kann die Gemarkung, auf der sich das Bauwerk befindet, oder ein nahegelegener Ort erfasst werden. / Qualifikator | |||
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| Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Bei Bauwerken außerhalb eines Ortes, die unter dem Individualnamen erfasst werden, kann die Gemarkung, auf der sich das Bauwerk befindet, oder ein nahegelegener Ort erfasst werden. / Qualifikator | |||
| + | |||
| Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Bei Bauwerken außerhalb eines Ortes, die unter dem Individualnamen erfasst werden, kann die Gemarkung, auf der sich das Bauwerk befindet, oder ein nahegelegener Ort erfasst werden. / Qualifikator | |||
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| Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Bei Bauwerken außerhalb eines Ortes, die unter dem Individualnamen erfasst werden, kann die Gemarkung, auf der sich das Bauwerk befindet, oder ein nahegelegener Ort erfasst werden. / Qualifikator | |||
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Version vom 27. August 2025, 09:12 Uhr
Plus-Regel
| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung des Herkunftsortes eines Bauwerks gemäß Anwendungskontext Bauwerks-Dokumentation
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Plus-Regel
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Aussagen
Erfassen Sie immer den Ort, den Sie als identifizierenden Zusatz zur Bildung des normierten Sucheinstiegs verwendet haben. Erfassen Sie neben dem Hauptort auch stets den Ortsteil, wenn Sie diesen als identifizierenden Zusatz zur Bildung des zusätzlichen Sucheinstiegs herangezogen haben.
0 Fundstellen
Je nach Inhalt des identifizierenden Zusatzes der zusätzlichen Sucheinstiege können Sie weitere Orte erfassen.
0 Fundstellen
Bei Bauwerken außerhalb eines Ortes, die unter dem Individualnamen erfasst werden, kann die Gemarkung, auf der sich das Bauwerk befindet, oder ein nahegelegener Ort erfasst werden.
0 Fundstellen