STA-Regel: Bevorzugter Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Erfassen des bevorzugten Namens einer Körperschaft: Regierungsvertreter oder religiöse Würdenträger 1 (Q12217): Unterschied zwischen den Versionen

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Bezeichnung / deBezeichnung / de
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Item 995
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STA-Regel: Bevorzugter Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Erfassen des bevorzugten Namens einer Körperschaft: Regierungsvertreter oder religiöse Würdenträger 1
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft
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Unter Regierungsvertreter oder religiöse Würdenträger fallen Staatsoberhäupter bzw. Regierungschefs (nur die obersten Staatsoberhäupter, nicht Minister; Minister werden mit dem Namen ihrer Behörde erfasst), herrschende Exekutivorgane, Leiter von internationalen zwischenstaatlichen Körperschaften, Präsidenten von abhängigen oder besetzten Territorien sowie religiöse Würdenträger wie Päpste, Bischöfe, Rabbis, Mullahs, Patriarchen usw.
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Unter Regierungsvertreter oder religiöse Würdenträger fallen Staatsoberhäupter bzw. Regierungschefs (nur die obersten Staatsoberhäupter, nicht Minister; Minister werden mit dem Namen ihrer Behörde erfasst), herrschende Exekutivorgane, Leiter von internationalen zwischenstaatlichen Körperschaften, Präsidenten von abhängigen oder besetzten Territorien sowie religiöse Würdenträger wie Päpste, Bischöfe, Rabbis, Mullahs, Patriarchen usw. / Rang
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Aktuelle Version vom 14. August 2025, 09:25 Uhr

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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Bevorzugter Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Erfassen des bevorzugten Namens einer Körperschaft: Regierungsvertreter oder religiöse Würdenträger 1
Keine Beschreibung vorhanden

    Aussagen

    Unter Regierungsvertreter oder religiöse Würdenträger fallen Staatsoberhäupter bzw. Regierungschefs (nur die obersten Staatsoberhäupter, nicht Minister; Minister werden mit dem Namen ihrer Behörde erfasst), herrschende Exekutivorgane, Leiter von internationalen zwischenstaatlichen Körperschaften, Präsidenten von abhängigen oder besetzten Territorien sowie religiöse Würdenträger wie Päpste, Bischöfe, Rabbis, Mullahs, Patriarchen usw.
    0 Fundstellen