STA-Regel: Geschlecht | RDA-Eigenschaft - Erfassen eines Geschlechts (Q10619): Unterschied zwischen den Versionen
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(Aussage geändert: Beschreibung (P7): Eine vom normierten Vokabular abweichende Geschlechtsangabe darf als Anmerkung erfasst werden, wenn diese Angabe sich im Werk der Person widerspiegelt bzw. Teil der öffentlichen Darstellung ist. Sollte es in einem solchen Fall passend und von der Person erwünscht sein, darf sowohl "Frau" als auch "Mann" als Geschlechtsangabe und eine Berufsangabe sowohl in der weiblichen als auch männlichen Form erfasst werden.) |
(Aussage geändert: Beschreibung (P7): Eine vom normierten Vokabular abweichende Geschlechtsangabe darf als Anmerkung erfasst werden, wenn diese Angabe sich im Werk der Person widerspiegelt bzw. Teil der öffentlichen Darstellung ist. Sollte es in einem solchen Fall passend und von der Person erwünscht sein, darf sowohl "Frau" als auch "Mann" als Geschlechtsangabe und eine Berufsangabe sowohl in der weiblichen als auch männlichen Form erfasst werden.) |
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Eigenschaft / Beschreibung: Eine vom normierten Vokabular abweichende Geschlechtsangabe darf als Anmerkung erfasst werden, wenn diese Angabe sich im Werk der Person widerspiegelt bzw. Teil der öffentlichen Darstellung ist. Sollte es in einem solchen Fall passend und von der Person erwünscht sein, darf sowohl "Frau" als auch "Mann" als Geschlechtsangabe und eine Berufsangabe sowohl in der weiblichen als auch männlichen Form erfasst werden. / Qualifikator | |||
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Aktuelle Version vom 12. September 2024, 10:36 Uhr
Keine Beschreibung vorhanden
Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
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Deutsch |
STA-Regel: Geschlecht | RDA-Eigenschaft - Erfassen eines Geschlechts
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Keine Beschreibung vorhanden
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Aussagen
Um ein Geschlecht einer Person zu erfassen, verwenden Sie, die Begriffe, die unter Normiertes Vokabular angeführt sind.
0 Fundstellen
Erfassen Sie ein Geschlecht als ein separates Element. Das Geschlecht wird nicht als Teil eines Sucheinstiegs erfasst.
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Eine vom normierten Vokabular abweichende Geschlechtsangabe darf als Anmerkung erfasst werden, wenn diese Angabe sich im Werk der Person widerspiegelt bzw. Teil der öffentlichen Darstellung ist. Sollte es in einem solchen Fall passend und von der Person erwünscht sein, darf sowohl "Frau" als auch "Mann" als Geschlechtsangabe und eine Berufsangabe sowohl in der weiblichen als auch männlichen Form erfasst werden.
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