STA-Regel: Sonstige unterscheidende Eigenschaft eines Werks | RDA-Eigenschaft - Bildressourcen (Q10160): Unterschied zwischen den Versionen
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(Aussage geändert: Beschreibung (P7): Wenn der Sucheinstieg, der eine bildliche Darstellung repräsentiert, derselbe ist wie ein Sucheinstieg, der ein anderes Werk repräsentiert, fügen Sie alternativ zu <a href="RDA-E-W025">Datum eines Werks</a> oder <a href="RDA-E-W030">Ursprungsort des Werks</a> eine sonstige unterscheidende Eigenschaft hinzu. Es können auch mehrere identifizierende Merkmale zur Unterscheidung vergeben werden. Die Auswahl eines Elements folgt keiner…) |
(Aussage geändert: Beschreibung (P7): Bei nicht unikalen Werken, von denen weitere Exemplare existieren (beispielsweise bei Druckgrafik, fotografischen Abzügen u. Ä.) können Elemente der Manifestations- oder Exemplarebene nur dann als unterscheidende Eigenschaft herangezogen werden, wenn die eindeutige Identifizierbarkeit des jeweiligen Werks anhand dieser Merkmale gewährleistet wird.) |
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- | + | Bei nicht unikalen Werken, von denen weitere Exemplare existieren (beispielsweise bei Druckgrafik, fotografischen Abzügen u. Ä.) können Elemente der Manifestations- oder Exemplarebene nur dann als unterscheidende Eigenschaft herangezogen werden, wenn die eindeutige Identifizierbarkeit des jeweiligen Werks anhand dieser Merkmale gewährleistet wird. |
Version vom 13. Juni 2024, 05:46 Uhr
Keine Beschreibung vorhanden
Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
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Deutsch |
STA-Regel: Sonstige unterscheidende Eigenschaft eines Werks | RDA-Eigenschaft - Bildressourcen
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Keine Beschreibung vorhanden
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Aussagen
Wenn der Sucheinstieg, der eine bildliche Darstellung repräsentiert, derselbe ist wie ein Sucheinstieg, der ein anderes Werk repräsentiert, fügen Sie alternativ zu <a href="RDA-E-W025">Datum eines Werks</a> oder <a href="RDA-E-W030">Ursprungsort des Werks</a> eine sonstige unterscheidende Eigenschaft hinzu. Es können auch mehrere identifizierende Merkmale zur Unterscheidung vergeben werden. Die Auswahl eines Elements folgt keiner Rangfolge, sondern ist dem Sachverhalt entsprechend sinnvoll zu wählen. So müssen bei unikalen Bildobjekten die Elemente nicht zwingend der Werkebene entstammen. Meist ist hier die Angabe des Eigentümers/Besitzers oder des Aufbewahrungsortes (Museum, Archiv usw.) zweckmäßiger, falls erforderlich ergänzt durch eine Signatur oder Inventarnummer.
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Bei nicht unikalen Werken, von denen weitere Exemplare existieren (beispielsweise bei Druckgrafik, fotografischen Abzügen u. Ä.) können Elemente der Manifestations- oder Exemplarebene nur dann als unterscheidende Eigenschaft herangezogen werden, wenn die eindeutige Identifizierbarkeit des jeweiligen Werks anhand dieser Merkmale gewährleistet wird.
0 Fundstellen
Elemente der Werkebene für sonstige unterscheidende Eigenschaften des Werks können z.B. ein Auftraggeber, Widmungsträger oder ein Eigentümer sein. Wenn es für die Identifizierung sinnvoller erscheint, können für Bildobjekte auch Elemente der Manifestations- oder Exemplarebene herangezogen werden, z.B. die Angabe der bestandshaltenden Institution, falls nötig ergänzt durch eine Signatur oder Inventarnummer.
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