STA-Regel: Wohnort | RDA-Eigenschaft - Erfassen eines Wohnorts (Q10626): Unterschied zwischen den Versionen
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(Aussage erstellt: Element von | Doku: STA-Eigenschaft (P2): Regeltext | STA-Dokumentation (Q3095)) |
(Aussage erstellt: Beschreibung (P7): Erfassen Sie den Ort oder die Orte (die Ortschaft, die Stadt, die Provinz, den Staat und/oder das Land), in dem/denen die Person wohnt oder gewohnt hat, oder einen anderen bedeutenden Ort, der mit der Person in Verbindung steht. Erfassen Sie den geografischen Namen wie in Kapitel 16 vorgeschrieben. Kürzen Sie die Namen von Ländern, Staaten, Provinzen, Territorien usw. ab, wie in Anhang B (B.11) vorgeschrieben, sofern zutreffend.) |
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Eigenschaft / Beschreibung | |||
+ | Erfassen Sie den Ort oder die Orte (die Ortschaft, die Stadt, die Provinz, den Staat und/oder das Land), in dem/denen die Person wohnt oder gewohnt hat, oder einen anderen bedeutenden Ort, der mit der Person in Verbindung steht. Erfassen Sie den geografischen Namen wie in Kapitel 16 vorgeschrieben. Kürzen Sie die Namen von Ländern, Staaten, Provinzen, Territorien usw. ab, wie in Anhang B (B.11) vorgeschrieben, sofern zutreffend. | ||
Eigenschaft / Beschreibung: Erfassen Sie den Ort oder die Orte (die Ortschaft, die Stadt, die Provinz, den Staat und/oder das Land), in dem/denen die Person wohnt oder gewohnt hat, oder einen anderen bedeutenden Ort, der mit der Person in Verbindung steht. Erfassen Sie den geografischen Namen wie in Kapitel 16 vorgeschrieben. Kürzen Sie die Namen von Ländern, Staaten, Provinzen, Territorien usw. ab, wie in Anhang B (B.11) vorgeschrieben, sofern zutreffend. / Rang | |||
+ | Normaler Rang |
Version vom 19. Oktober 2023, 06:47 Uhr
Keine Beschreibung vorhanden
Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
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Deutsch |
STA-Regel: Wohnort | RDA-Eigenschaft - Erfassen eines Wohnorts
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Keine Beschreibung vorhanden
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Aussagen
Erfassen Sie den Ort oder die Orte (die Ortschaft, die Stadt, die Provinz, den Staat und/oder das Land), in dem/denen die Person wohnt oder gewohnt hat, oder einen anderen bedeutenden Ort, der mit der Person in Verbindung steht. Erfassen Sie den geografischen Namen wie in Kapitel 16 vorgeschrieben. Kürzen Sie die Namen von Ländern, Staaten, Provinzen, Territorien usw. ab, wie in Anhang B (B.11) vorgeschrieben, sofern zutreffend.
0 Fundstellen