STA-Regel: Geschlecht | RDA-Eigenschaft - Erfassen eines Geschlechts (Q10619): Unterschied zwischen den Versionen

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(‎Aussage geändert: Beschreibung (P7): Eine vom normierten Vokabular abweichende Geschlechtsangabe darf als Anmerkung erfasst werden, wenn diese Angabe sich im Werk der Person widerspiegelt bzw. Teil der öffentlichen Darstellung ist. Sollte es in einem solchen Fall passend und von der Person erwünscht sein, darf sowohl "Frau" als auch "Mann" als Geschlechtsangabe und eine Berufsangabe sowohl in der weiblichen als auch männlichen Form erfasst werden.)
(‎Aussage geändert: Beschreibung (P7): Eine vom normierten Vokabular abweichende Geschlechtsangabe darf als Anmerkung erfasst werden, wenn diese Angabe sich im Werk der Person widerspiegelt bzw. Teil der öffentlichen Darstellung ist. Sollte es in einem solchen Fall passend und von der Person erwünscht sein, darf sowohl "Frau" als auch "Mann" als Geschlechtsangabe und eine Berufsangabe sowohl in der weiblichen als auch männlichen Form erfasst werden.)
Eigenschaft / Beschreibung: Eine vom normierten Vokabular abweichende Geschlechtsangabe darf als Anmerkung erfasst werden, wenn diese Angabe sich im Werk der Person widerspiegelt bzw. Teil der öffentlichen Darstellung ist. Sollte es in einem solchen Fall passend und von der Person erwünscht sein, darf sowohl "Frau" als auch "Mann" als Geschlechtsangabe und eine Berufsangabe sowohl in der weiblichen als auch männlichen Form erfasst werden. / Qualifikator
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Version vom 18. Oktober 2023, 17:26 Uhr

Keine Beschreibung vorhanden
Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Geschlecht | RDA-Eigenschaft - Erfassen eines Geschlechts
Keine Beschreibung vorhanden

    Aussagen

    Um ein Geschlecht einer Person zu erfassen, verwenden Sie, die Begriffe, die unter Normiertes Vokabular angeführt sind.
    0 Fundstellen
    Erfassen Sie ein Geschlecht als ein separates Element. Das Geschlecht wird nicht als Teil eines Sucheinstiegs erfasst.
    0 Fundstellen
    Eine vom normierten Vokabular abweichende Geschlechtsangabe darf als Anmerkung erfasst werden, wenn diese Angabe sich im Werk der Person widerspiegelt bzw. Teil der öffentlichen Darstellung ist. Sollte es in einem solchen Fall passend und von der Person erwünscht sein, darf sowohl "Frau" als auch "Mann" als Geschlechtsangabe und eine Berufsangabe sowohl in der weiblichen als auch männlichen Form erfasst werden.
    0 Fundstellen