STA-Regel: Vertriebsort | RDA-Eigenschaft - Übergeordnete Gebietskörperschaft (Q9976): Unterschied zwischen den Versionen

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Normaler Rang

Aktuelle Version vom 8. August 2023, 07:01 Uhr

Keine Beschreibung vorhanden
Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Vertriebsort | RDA-Eigenschaft - Übergeordnete Gebietskörperschaft
Keine Beschreibung vorhanden

    Aussagen

    Berücksichtigen Sie sowohl den Ortsnamen (Stadt, Ortschaft usw.) als auch den Namen der übergeordneten Gebietskörperschaft oder der Gebietskörperschaften (Staat, Provinz usw. und/oder Land), wenn diese in der Informationsquelle enthalten sind.
    0 Fundstellen
    <strong>Beispiel</strong>
    0 Fundstellen
    Optional können Sie den&nbsp;Namen der übergeordneten Gebietskörperschaft in eckigen Klammern angeben, wenn dieser in der Manifestation nicht genannt ist, diese Angabe aber für die Identifizierung oder den Zugang als wichtig angesehen wird.
    0 Fundstellen
    <strong>Beispiel</strong>
    0 Fundstellen