Musikwerke | RDA-Allgemeines (Q8579): Unterschied zwischen den Versionen
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(Aussage erstellt: Beschreibung (P7): Der Geltungsbereich der spezifischen Regeln für Musik (Noten, Tonträger, etc.) in RDA DACH erstreckt sich auf Ressourcen und ihre enthaltenen Teile, in denen die Musik als Ton, Ton- und Bilddarstellung, als Noten im Vordergrund steht oder im Verhältnis zu anderen Bestandteilen der Vorlage wie Texten, Abbildungen, Kommentaren, Dokumentationen, Moderationen und dgl. deutlich überwiegt. Die Materialart der Vorlage spielt dabei keine Rolle. Ressourcen,…) |
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Eigenschaft / Beschreibung | |||
+ | Der Geltungsbereich der spezifischen Regeln für Musik (Noten, Tonträger, etc.) in RDA DACH erstreckt sich auf Ressourcen und ihre enthaltenen Teile, in denen die Musik als Ton, Ton- und Bilddarstellung, als Noten im Vordergrund steht oder im Verhältnis zu anderen Bestandteilen der Vorlage wie Texten, Abbildungen, Kommentaren, Dokumentationen, Moderationen und dgl. deutlich überwiegt. Die Materialart der Vorlage spielt dabei keine Rolle. Ressourcen, die lediglich Beispiele, Ausschnitte oder Incipits aus Musikwerken (meist in Kombination mit Text und/oder Bildern) enthalten, fallen nicht in den Geltungsbereich der RDA-Regelwerksstellen für Musik-Ressourcen. Bei Mischformen werden die einzelnen Bestandteile nach den jeweils zutreffenden RDA-Regelwerksstellen behandelt. | ||
Eigenschaft / Beschreibung: Der Geltungsbereich der spezifischen Regeln für Musik (Noten, Tonträger, etc.) in RDA DACH erstreckt sich auf Ressourcen und ihre enthaltenen Teile, in denen die Musik als Ton, Ton- und Bilddarstellung, als Noten im Vordergrund steht oder im Verhältnis zu anderen Bestandteilen der Vorlage wie Texten, Abbildungen, Kommentaren, Dokumentationen, Moderationen und dgl. deutlich überwiegt. Die Materialart der Vorlage spielt dabei keine Rolle. Ressourcen, die lediglich Beispiele, Ausschnitte oder Incipits aus Musikwerken (meist in Kombination mit Text und/oder Bildern) enthalten, fallen nicht in den Geltungsbereich der RDA-Regelwerksstellen für Musik-Ressourcen. Bei Mischformen werden die einzelnen Bestandteile nach den jeweils zutreffenden RDA-Regelwerksstellen behandelt. / Rang | |||
+ | Normaler Rang |
Version vom 18. Juli 2023, 14:26 Uhr
Keine Beschreibung vorhanden
Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
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Deutsch |
Musikwerke | RDA-Allgemeines
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Keine Beschreibung vorhanden
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Aussagen
RDA-A-WEM
0 Fundstellen
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Definition/Abgrenzung Musikwerk
0 Fundstellen
Der Geltungsbereich der spezifischen Regeln für Musik (Noten, Tonträger, etc.) in RDA DACH erstreckt sich auf Ressourcen und ihre enthaltenen Teile, in denen die Musik als Ton, Ton- und Bilddarstellung, als Noten im Vordergrund steht oder im Verhältnis zu anderen Bestandteilen der Vorlage wie Texten, Abbildungen, Kommentaren, Dokumentationen, Moderationen und dgl. deutlich überwiegt. Die Materialart der Vorlage spielt dabei keine Rolle. Ressourcen, die lediglich Beispiele, Ausschnitte oder Incipits aus Musikwerken (meist in Kombination mit Text und/oder Bildern) enthalten, fallen nicht in den Geltungsbereich der RDA-Regelwerksstellen für Musik-Ressourcen. Bei Mischformen werden die einzelnen Bestandteile nach den jeweils zutreffenden RDA-Regelwerksstellen behandelt.
0 Fundstellen